Buslinie für Alt-Ginnheim
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- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radständer am Ginnheimer Kirchplatz18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 390
Betreff: Buslinie für Alt-Ginnheim Vorläufige Stellungnahme:
Zu 1.: Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde nochmals die Anbindung des Ginnheimer Ortskerns an das Busnetz geprüft. Dabei wurde die Befahrbarkeit der Straßen Ginnheimer Hohl und Alt Ginnheim sowohl mit Standard-Linienbussen als auch mit so genannten Klein- oder Midibussen untersucht. Grundlage der Prüfung waren sowohl der gegenwärtige Zustand, als auch die Planungen zur Veränderung in der Straße Alt-Ginnheim. Die Prüfung hat ergeben, dass die Kurvenradien im Kreuzungsbereich Alt-Ginnheim/ Ginnheimer Hohl das Befahren mit Standard-Linienbussen nicht zulassen, jedoch würden die Kurvenradien das Befahren mit Klein- bzw. Midibusse in dem Straßenzug gestatten. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass der für die Umgestaltung des Kirchplatzes in Alt-Ginnheim vorgesehene Straßenbelag die dauerhafte Belastung durch den Busbetrieb zulässt.
Zu 2.: Die Verlängerung der Buslinie 69 über die Hügelstraße nach Ginnheim und dort durch den Straßenzug Ginnheimer Hohl - Alt-Ginnheim sowie die Ginnheimer Landstraße zur Straßenbahnhaltestelle Markuskrankenhaus wurde unter den Aspekten des verkehrlichen Nutzens und der gegenüber zu stellenden Kosten betrachtet: Mit einer Linienverlängerung auf der vorgeschlagenen Strecke über die Hügelstraße wären voraussichtlich jährliche Kosten zwischen 200.000 Euro und 250.000 Euro verbunden. Dem gegenüber stünde nur ein geringer verkehrlicher Nutzen, da die Linie einen großen Teil des Linienweges parallel zu der mit dichtem Taktangebot verkehrenden Linie 39 geführt würde, so dass wegen des bereits bestehenden Angebotes nur wenige zusätzliche Fahrgäste zu erwarten sind. Zudem wäre, wie bei allen anderen Alternativen auch, eine Anbindung des Ortskerns von Ginnheim nur in einer Fahrtrichtung möglich, wodurch der zu erwartende Nutzen verringert wird. Ferner müsste für eine Verlängerung der Linie 69 über die Hügelstraße der gegenwärtige Vorteil für die Bewohner der heute schon von der Linie 69 bedienten Quartiere im östlichen Eschersheim aufgegeben werden. Heute endet und beginnt die Linie in beiden Fahrtrichtungen direkt vor dem Lebensmittelmarkt in der Hügelstraße. Insbesondere gehbehinderte Fahrgäste sind deshalb nicht gezwungen, die Kreuzung Hügelstraße/ Eschersheimer Landstraße zu unterqueren, um die Haltestelle für den Rückweg zu erreichen.
Zu 3.: Als Alternative soll nun eine Verlängerung der Buslinie 69 über den gegenwärtigen Endpunkt am Weißen Stein hinaus durch die Kurhessenstraße untersucht werden. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat vorgestellt.
Zu 4.: Eine neu einzurichtende Buslinie mit neuer Streckenführung und neuen Haltestellen würde zunächst für zwei Jahre als Probebetrieb konzipiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2011Sie sind hierSTST 390Buslinie für Alt-GinnheimStellungnahme
- 8. August 2011STST 955Buslinie für Alt-GinnheimStellungnahme
- 8. Dezember 2011OMOM 743Buslinie Alt-GinnheimDirektanregung
- 25. Mai 2012STST 830Buslinie Alt-GinnheimStellungnahme
- 3. Februar 2014OFOF 736/9Buslinie Alt-GinnheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, GRÜNE, FDP, SPD, LINKE.
- 13. Februar 2014OMOM 2874Buslinie Alt-GinnheimDirektanregung
- 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 620Buslinie Alt-GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab