Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!

Vorlagentyp: STMagistrat
102 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2009, ST 367

Betreff:

Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!

Vorläufige Stellungnahme:

Zu 1.):

Die Sportanlage Dornbusch ist sportlich uneingeschränkt nutzbar. Es liegt in der Natur der Sache, dass Rasenplätze witterungsbedingt über das Jahr gesehen eine geringere Nutzungsdauer ermöglichen, als Tennen- oder Kunstrasenplätze.

Es ist richtig, dass ältere Stahltore auf der Sportanlage stehen, allerdings sind dem Fachamt keine Verletzungen bekannt, deren Ursache die Ausstattung der Sportanlage sein könnte.

Der Vorwurf, dass seit 2004 keine Maßnahmen durchgeführt worden sind, kann nicht nachvollzogen werden. Beide Rasenplätze wurden 2004 einer Renovation unterzogen. Weitere Renovationsmaßnahmen wurden auf dem Rasenplatz 1 in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführt. Die Tennenplätze 1 und 2 wurden jeweils 2004 und 2005 bearbeitet der Tennenplatz 2 ein weiteres Mal im Jahr 2006.

Zu 2.):

Diese Frage wurde in der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008 beantwortet.

Zu 3.):

Die Betrachtung der neuen Randbedingungen (wie in der vorläufigen Stellungnahme vom 29.08.2008 erwähnt) konnte noch nicht beendet werden. Das zuständige Fachamt befindet sich mit den betroffenen Vereinen im Dialog. Es konnte jedoch noch kein Ergebnis fixiert werden, da auch die vereinsinternen Überlegungen andauern.

Zu 4.):

Die Trainingsbeleuchtungsanlage auf dem Spielfeld 2 befindet sich im Bau und steht den Vereinen in Kürze zur Verfügung.

Zu 5.):

Die Sportanlage Dornbusch befindet sich auf einem großflächig aufgeschütteten Gelände. Die flächig vorhandenen Auffüllungen enthalten Bauschuttreste und Schlacken. Es handelt sich um eine Altablagerung, wobei der größte Teil der Auffüllungen bereits vor dem Zweiten Weltkrieg vorgenommen wurde.

Bei den Untersuchungen wurden die Bodenbelastungen in einer Tiefe von ein bis vier Metern nachgewiesen. Sie sind daher nicht oberflächennah und stellen unter den gegenwärtigen Standortbedingungen einer geschlossenen Decke, wie den vorhandenen Rasen- und Tennenplätzen, keine Gefahr für die Sportplatznutzerinnen und –nutzer dar. Auch für das Grundwasser besteht aufgrund der vorliegenden unauffälligen Analysedaten keine Gefährdung.

Bei einer Sanierung der Sportanlage Dornbusch wären keine Altlastensanierungsmaßnahmen für den Bodenaushub erforderlich.

Die Annahme, dass die entstandene Verzögerung in der Umsetzung von Sanierungsarbeiten auf eine Belastung des Bodens zurück zu führen ist, ist – wie sich auch aus der Antwort zu 3.) ergibt – falsch.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2007OFOF 552/9Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. November 2007MM 254Sanierung städtischer SportanlagenMagistratsvortrag
  3. 6. Dezember 2007OFOF 573/9Sportplatz Dornbusch endlich sanieren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  4. 6. Dezember 2007OMOM 1860Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Direktanregung
  5. 14. Januar 2008STST 192Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
  6. 29. August 2008STST 1363Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
  7. 12. Februar 2009Sie sind hier
    STST 367Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!
    Stellungnahme
  8. 5. November 2009Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1558Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen