Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 928/07 OBR 9; ST 861/07 Der Magistrat wird aufgefordert: 1. die Sportanlage Dornbusch unverzüglich in einen den sportlichen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechenden Zustand zu versetzen. Die Lichtanlage ist völlig ungenügend, der Rasenplatz häufig unbespielbar. Es wird auf Stahltore aus den 6oger Jahren gespielt, wobei Verletzungsgefahr bestehen soll. Die diesbezügliche Antwort zu 1) in der St 861 ist völlig ungenügend und irritiert den Ortsbeirat. Ihr kann letztlich nur entnommen werden, dass mindestens seit dem Jahre 2004 keine Maßnahmen durchgeführt wurden, denn auf die konkrete Frage wurde nur eine ausweichende Antwort erteilt. Mithin ist die Behauptung des Magistrats, die Spielflächen seien gefahrlos nutzbar, nicht nachvollziehbar und wird vom Ortsbeirat nicht akzeptiert; 2. die in der St 861 zu 2, 3 und 9 aufgeführten Vorhaben, für die Mittel in den Haushalt 2005/2006 sowie in den Nachtragshaushalt 2006 eingestellt wurden, endlich durchzuführen und dem Ortsbeirat zu erläutern, weshalb die Verlagerung des Betriebssportverbandes Hessen und die damit verbundene Errichtung von zusätzlichen Umkleideeinheiten und Büroräumen nun doch nicht durchgeführt werden sollen. Ist dem Betriebssportverband Hessen der Sportplatz Dornbusch, auf dem nach Angaben in der St 861 fünf ausländische Vereine spielen, nicht adäquat? 3. es ist dem Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, dass die Planungsentwürfe für das vom Magistrat am 01.12.2006 beschlossene Raumprogramm nach Ablauf von ca. 1 Jahr weder den Vereinen noch dem Ortsbeirat wie angekündigt vorgestellt werden konnten, und weshalb der unter Ziffer 9 der OM 928 erbetene Zeitplan bis jetzt nicht übermittelt werden kann. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass, falls ein Zeitplan bestände, dieser auch mitgeteilt werden könnte; 4. zu erläutern, weshalb nicht einmal der angekündigte Einbau der zweiten Trainingsbeleuchtungsanlage und die für Mitte des Jahres 2007 angekündigte Sanierung des von der Rundlaufbahn umschlossenen Rasenplatzes vorgenommen wurden und weiter anzugeben, welche Witterungsbedingungen zu den unter Ziffer 7 der St 861 erwähnten Platzsperrungen führten. Wurden auch andere Plätze in diesem Zusammenhang gesperrt, falls nein, weshalb nicht? 5. dem Ortsbeirat seine Einschätzung zu der festgestellten Belastung des Bodens und des Grundwassers im Bereich der Sportanlage Dornbusch vorzutragen, insbesondere. ob über reine Entsorgungsmaßnahmen hinausgehende altlastentechnische Sanierungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Die dazu vom Magistrat in Auftrag gegebene umwelttechnische Untersuchung wurde in dem Bericht eines Baugrundinstituts vom 09.11.2006 zusammengefasst. Er rechtfertigt nicht die generelle Aussage, „Eine Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer liegt nicht vor“, sondern enthält die Einschätzung, eine akute Gefährdung von Menschen sei deshalb nicht gegeben, weil die auffälligen Bodenschichten im Spielbereich mit einer geschlossenen Vegetationsdecke überdeckt seien. In den Proben der Plätze I, II und IV wurden erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt. Insgesamt handelt es sich bei dem Standort offenbar um eine Altablagerung, Hauptkontaminenten sind Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe; zu vermuten sind Hausmüll und hausmüllähnliche Stoffe. Es ist aus Sicht des Ortsbeirats derzeit nicht auszuschließen, dass die oben in den Ziffern 1 – 4 aufgegriffene außenwirksame Untätigkeit im Zusammenhang mit dieser Problematik steht.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2007, OF 552/9
Betreff:
Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!
Vorgang:
OM 928/07 OBR 9; ST 861/07
Der Magistrat wird aufgefordert:
- die Sportanlage Dornbusch unverzüglich in einen den sportlichen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechenden Zustand zu versetzen. Die Lichtanlage ist völlig ungenügend, der Rasenplatz häufig unbespielbar. Es wird auf Stahltore aus den 6oger Jahren gespielt, wobei Verletzungsgefahr bestehen soll. Die diesbezügliche Antwort zu 1) in der St 861 ist völlig ungenügend und irritiert den Ortsbeirat. Ihr kann letztlich nur entnommen werden, dass mindestens seit dem Jahre 2004 keine Maßnahmen durchgeführt wurden, denn auf die konkrete Frage wurde nur eine ausweichende Antwort erteilt. Mithin ist die Behauptung des Magistrats, die Spielflächen seien gefahrlos nutzbar, nicht nachvollziehbar und wird vom Ortsbeirat nicht akzeptiert;
- die in der St 861 zu 2, 3 und 9 aufgeführten Vorhaben, für die Mittel in den Haushalt 2005/2006 sowie in den Nachtragshaushalt 2006 eingestellt wurden, endlich durchzuführen und dem Ortsbeirat zu erläutern, weshalb die Verlagerung des Betriebssportverbandes Hessen und die damit verbundene Errichtung von zusätzlichen Umkleideeinheiten und Büroräumen nun doch nicht durchgeführt werden sollen. Ist dem Betriebssportverband Hessen der Sportplatz Dornbusch, auf dem nach Angaben in der St 861 fünf ausländische Vereine spielen, nicht adäquat?
- es ist dem Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, dass die Planungsentwürfe für das vom Magistrat am 01.12.2006 beschlossene Raumprogramm nach Ablauf von ca. 1 Jahr weder den Vereinen noch dem Ortsbeirat wie angekündigt vorgestellt werden konnten, und weshalb der unter Ziffer 9 der OM 928 erbetene Zeitplan bis jetzt nicht übermittelt werden kann. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass, falls ein Zeitplan bestände, dieser auch mitgeteilt werden könnte;
- zu erläutern, weshalb nicht einmal der angekündigte Einbau der zweiten Trainingsbeleuchtungsanlage und die für Mitte des Jahres 2007 angekündigte Sanierung des von der Rundlaufbahn umschlossenen Rasenplatzes vorgenommen wurden und weiter anzugeben, welche Witterungsbedingungen zu den unter Ziffer 7 der St 861 erwähnten Platzsperrungen führten. Wurden auch andere Plätze in diesem Zusammenhang gesperrt, falls nein, weshalb nicht?
- dem Ortsbeirat seine Einschätzung zu der festgestellten Belastung des Bodens und des Grundwassers im Bereich der Sportanlage Dornbusch vorzutragen, insbesondere. ob über reine Entsorgungsmaßnahmen hinausgehende altlastentechnische Sanierungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Die dazu vom Magistrat in Auftrag gegebene umwelttechnische Untersuchung wurde in dem Bericht eines Baugrundinstituts vom 09.11.2006 zusammengefasst. Er rechtfertigt nicht die generelle Aussage, "Eine Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer liegt nicht vor“, sondern enthält die Einschätzung, eine akute Gefährdung von Menschen sei deshalb nicht gegeben, weil die auffälligen Bodenschichten im Spielbereich mit einer geschlossenen Vegetationsdecke überdeckt seien. In den Proben der Plätze I, II und IV wurden erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt. Insgesamt handelt es sich bei dem Standort offenbar um eine Altablagerung, Hauptkontaminenten sind Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe; zu vermuten sind Hausmüll und hausmüllähnliche Stoffe. Es ist aus Sicht des Ortsbeirats derzeit nicht auszuschließen, dass die oben in den Ziffern 1 – 4 aufgegriffene außenwirksame Untätigkeit im Zusammenhang mit dieser Problematik steht.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2007Sie sind hierOFOF 552/9Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2007MM 254Sanierung städtischer SportanlagenMagistratsvortrag
- 6. Dezember 2007OFOF 573/9Sportplatz Dornbusch endlich sanieren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 6. Dezember 2007OMOM 1860Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Direktanregung
- 14. Januar 2008STST 192Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
- 29. August 2008STST 1363Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
- 12. Februar 2009STST 367Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
- 5. November 2009Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1558Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme