Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2009, ST 1558
Betreff:
Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen
Zu den Fragen 1-2 und 4-5:
Diese Fragen wurden den bisherigen vorläufigen Stellungnahmen des Magistrats abschließend beantwortet.
Zur Frage 3:
Das zuständige Fachamt hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit den auf der Sportanlage Dornbusch spielenden Vereinen geführt. Ziel war es, eine Optimierung der in die Jahre gekommenen Sportanlage zu erreichen. Im Rahmen dieser Überlegungen wurden unterschiedliche Betrachtungen der bestehenden Situationen und des Zieles vorgenommen. Dieser Prozess nahm mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich vorgesehen.
Der Magistrat wird jedoch in den nächsten Wochen ein neues Raumprogramm zum Neubau eines Umkleide- und Funktionsgebäudes vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2007OFOF 552/9Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2007MM 254Sanierung städtischer SportanlagenMagistratsvortrag
- 6. Dezember 2007OMOM 1860Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Direktanregung
- 6. Dezember 2007OFOF 573/9Sportplatz Dornbusch endlich sanieren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 14. Januar 2008STST 192Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
- 29. August 2008STST 1363Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
- 12. Februar 2009STST 367Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
- 5. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1558Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab