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Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!

Vorlagentyp: OM
102 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2007, OM 1860

entstanden aus Vorlage: OF 552/9 vom 20.11.2007

Betreff:

Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!

Vorgang:

OM 928/07 OBR 9; ST 861/07

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Sportanlage Dornbusch unverzüglich in einen den sportlichen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechenden Zustand zu versetzen. Die Lichtanlage ist völlig ungenügend und der Rasenplatz häufig unbespielbar. Es wird auf Stahltore aus den 60er-Jahren gespielt, wobei Verletzungsgefahr bestehen soll. Die diesbezügliche Antwort zu 1 in der Stellungnahme des Magistrats ST 861 ist völlig ungenügend und irritiert den Ortsbeirat. Ihr kann letztlich nur entnommen werden, dass mindestens seit dem Jahr 2004 keine Maßnahmen durchgeführt wurden, denn auf die konkrete Frage wurde nur eine ausweichende Antwort erteilt. Mithin ist die Behauptung des Magistrats, die Spielflächen seien gefahrlos nutzbar, nicht nachvollziehbar und wird vom Ortsbeirat nicht akzeptiert;
  2. die in der Stellungnahme des Magistrats ST 861 zu 2, 3 und 9 aufgeführten Vorhaben, für die Mittel in den Haushalt 2005/2006 sowie in den Nachtragshaushalt 2006 eingestellt wurden, endlich durchzuführen und dem Ortsbeirat zu erläutern, weshalb die Verlagerung des Betriebssportverbandes Hessen und die damit verbundene Errichtung von zusätzlichen Umkleideeinheiten und Büroräumen nun doch nicht durchgeführt werden sollen. Ist dem Betriebssportverband Hessen der Sportplatz Dornbusch, auf dem nach Angaben in der Stellungnahme des Magistrats ST 861 fünf ausländische Vereine spielen, nicht adäquat?
  3. die Planungsentwürfe für das vom Magistrat am 01.12.2006 beschlossene Raumprogramm den Vereinen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Pläne nach Ablauf von ca. einem Jahr weder den Vereinen noch dem Ortsbeirat wie angekündigt vorgestellt werden konnten und weshalb der unter Ziffer 9 der OM 928 erbetene Zeitplan bis jetzt nicht übermittelt werden konnte. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass, falls ein Zeitplan bestünde, dieser auch mitgeteilt werden könnte;
  4. dem Ortsbeirat zu erläutern, weshalb nicht einmal der angekündigte Einbau der zweiten Trainingsbeleuchtungsanlage und die für Mitte des Jahres 2007 angekündigte Sanierung des von der Rundlaufbahn umschlossenen Rasenplatzes vorgenommen wurden, und weiter anzugeben, welche Witterungsbedingungen zu den unter Ziffer 7 der Stellungnahme des Magistrats ST 861 erwähnten Platzsperrungen führten. Wurden auch andere Plätze in diesem Zusammenhang gesperrt? Falls nein, weshalb nicht?
  5. dem Ortsbeirat seine Einschätzung zu der festgestellten Belastung des Bodens und des Grundwassers im Bereich der Sportanlage Dornbusch vorzutragen, insbesondere, ob über reine Entsorgungsmaßnahmen hinausgehende altlastentechnische Sanierungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Die dazu vom Magistrat in Auftrag gegebene umwelttechnische Untersuchung wurde in dem Bericht eines Baugrundinstituts vom 09.11.2006 zusammengefasst. Er rechtfertigt nicht die generelle Aussage, "eine Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer liegt nicht vor“, sondern enthält die Einschätzung, eine akute Gefährdung von Menschen sei deshalb nicht gegeben, weil die auffälligen Bodenschichten im Spielbereich mit einer geschlossenen Vegetationsdecke überdeckt seien. In den Proben der Plätze I, II und IV wurden erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt. Insgesamt handelt es sich bei dem Standort offenbar um eine Altablagerung. Hauptkontaminenten sind Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Zu vermuten sind Hausmüll und hausmüllähnliche Stoffe. Es ist aus Sicht des Ortsbeirats derzeit nicht auszuschließen, dass die oben in den Ziffern 1 - 4 aufgegriffene außenwirksame Untätigkeit im Zusammenhang mit dieser Problematik steht.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2007OFOF 552/9Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. November 2007MM 254Sanierung städtischer SportanlagenMagistratsvortrag
  3. 6. Dezember 2007OFOF 573/9Sportplatz Dornbusch endlich sanieren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  4. 6. Dezember 2007Sie sind hier
    OMOM 1860Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!
    Direktanregung
  5. 14. Januar 2008STST 192Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
  6. 29. August 2008STST 1363Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
  7. 12. Februar 2009STST 367Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführen!Stellungnahme
  8. 5. November 2009Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1558Sanierung des Sportplatzes Dornbusch endlich durchführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 18 · 24.01.2008
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 52 2

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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