Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 35
Betreff: Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang Im Bereich des Volksbank Stadions und der Eissporthalle wird durch die Polizei eine Videoüberwachungsanlage mit insgesamt 30 Kameras bei Veranstaltungen auf der Grundlage des § 14 Abs. 3 HSOG genutzt. Bei Ligaspielen des FSV Frankfurt, der Eintracht Frankfurt U 23 sowie bei sonstigen Veranstaltungen im Volksbank Stadion werden 27 Kameras genutzt, bei Veranstaltungen in der Eissporthalle wird auf 12 Kameras der Videoüberwachungsanlage zurückgegriffen. Übertragen werden die Bilder in die jeweilige Befehlsstelle der Polizei. Beauftragte Betreiber (Hausrechtsinhaber), Ordnungsdienste oder andere Dritte haben keinen Zugriff auf die Videobilder. Die Nutzung der Videoüberwachungsanlage außerhalb von Veranstaltungen im Volksbank Stadion oder in der Eissporthalle ist nicht vorgesehen. Die Standorte der einzelnen Kamerapositionen wurden auf Grundlage der "Richtlinien des Deutschen Fußballbundes zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen" in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main durch die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin des Volksbank Stadions installiert. Nicht-öffentliche Bereiche werden in den entsprechenden Bildausschnitten geschwärzt. Die Löschung der Videobilder aller Kameras erfolgt automatisch nach sechs Tagen. Die bemängelte Beschilderung in dem Bereich wurde zunächst durch die Errichterfirma der Videoüberwachungsanlage installiert. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main befindet sich derzeit mit der Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich der Nutzungsvereinbarung in der finalen Abstimmung. In diesem Zusammenhang werden auch die erforderlichen (den Anforderungen des § 14 Abs. 3 Satz 2 HSOG entsprechenden) Beschilderungsmaßnahmen abgestimmt und anschließend zeitnah umgesetzt. Darüber hinaus betreibt der Magistrat (Straßenverkehrsamt) im Bereich des Frankfurter Volksbank Stadions zwei Verkehrsbeobachtungskameras:
- Kreuzung Am Riederbruch / Eissporthalle und
- Kreuzung Ratsweg / Ostparkstraße. Beide Verkehrsbeobachtungskameras sind 360-Grad schwenkbar. Die Rechtsgrundlage für den Betrieb dieser Verkehrsbeobachtungskameras ergibt sich aus § 14 Abs. 4 Nr. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), in dem es heißt: "Die Gefahrenabwehrbehörden können mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen zur Steuerung von Anlagen zur Lenkung oder Regelung des Straßenverkehrs, soweit Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts nicht entgegenstehen." Auch hier werden alle Vorschriften und Pflichten der entsprechenden Rechtsnormen des HSOG beachtet. Darüber hinaus besteht regelmäßig Kontakt mit dem Referat für Datenschutz und IT-Sicherheit sowie dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 316/4Videoüberwachung im Bereich Festplatz / Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. September 2013OMOM 2510Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangDirektanregung
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 35Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab