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Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang

Vorlagentyp: OM
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2510 entstanden aus Vorlage: OF 316/4 vom 12.08.2013

Betreff: Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang Der Magistrat möge prüfen und berichten, a1. zu welchem Zweck und zu welchem Zeitpunkt die Videoüberwachungsanlagen im Bereich Festplatz/Eissporthalle installiert wurden; a2. wer die Errichtung dieser Videoüberwachungsanlagen aufgrund welcher Gefahrenbewertung und auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt hat; a3. wie viele Kameras sich im öffentlich zugänglichen Bereich befinden; a4. ob diese Anlagen ständig oder nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden; a5. wenn diese Anlagen nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden, um welche Art von Veranstaltungen es sich dabei handelt; a6. wer Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten hat (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen) a7. wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden; a8. warum die vorgeschriebenen Hinweisschilder fehlen (zum Beispiel im Bereich der beiden an der Eissporthalle angebrachten 360-Grad-Kameras) beziehungsweise die vorhandenen Hinweisschilder nicht den Vorschriften des § 6 b Abs. 2 BDSG bzw. des § 14 Abs. 3 HSOG entsprechen; b1. zu welchem Zweck die Videoüberwachungsanlagen auf den Zugangswegen rund um das Stadion des FSV installiert wurden; b2. wer die Errichtung dieser Videoüberwachungsanlagen aufgrund welcher Gefahrenbewertung und auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt hat; b3. wie viele Kameras sich im öffentlich zugänglichen Bereich befinden, in dem nicht das Hausrecht des FSV gilt; b4. ob diese Anlagen ständig oder nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden; b5. wenn diese Anlagen nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden, um welche Art von Veranstaltungen es sich dabei handelt; b6. wer Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten hat (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen); b7. wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden; b8. warum die vorhandenen Hinweisschilder nicht den Vorschriften des § 6 b Abs. 2 BDSG bzw. des § 14 Abs. 3 HSOG entsprechen.

Begründung: Bürgerinnen und Bürger, die diesen Bereich regelmäßig nutzen, um mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Beispiel zur Arbeit zu gelangen, sehen sich durch die Installation dieser Überwachungskameras in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Es ist weder eindeutig gekennzeichnet, welche Bereiche durch die Kameras erfasst werden, noch sind die Betreiberinnen und Betreiber der Anlage mit einem Schild ausreichend kenntlich gemacht worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2013OFOF 316/4Videoüberwachung im Bereich Festplatz / Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 24. September 2013Sie sind hier
    OMOM 2510Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang
    Direktanregung
  3. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 35Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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