Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Videoüberwachung im Bereich Festplatz / Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang

Vorlagentyp: OFLINKE
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Festplatz / Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge prüfen und berichten: a1. zu welchem Zweck und zu welchem Zeitpunkt die Videoüberwachungsanlagen im Bereich Festplatz / Eissporthalle installiert wurden; a2. wer die Errichtung dieser Videoüberwachungsanlagen auf Grund welcher Gefahrenbewertung und auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt hat; a3. wie viele Kameras sich im öffentlich zugänglichen Bereich befinden; a4. ob diese Anlagen ständig oder nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden; a5. wenn diese Anlagen nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden, um welche Art von Veranstaltungen es sich dabei handelt; a6. wer Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten hat (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen) a7. wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden; a8. warum die vorgeschriebenen Hinweisschilder fehlen (z. B. im Bereich der beiden an der Eissporthalle angebrachten 360-Grad-Rundumkameras) bzw. die vorhandenen Hinweisschilder nicht den Vorschriften des § 6 b Abs. 2 BDSG bzw. des § 14 Abs. 3 HSOG entsprechen. b1. zu welchem Zweck die Videoüberwachungsanlagen auf den Zugangswegen rund um das Stadion des FSV installiert wurden; b2. wer die Errichtung dieser Videoüberwachungsanlagen auf Grund welcher Gefahrenbewertung und auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt hat; b3. wie viele Kameras sich im öffentlich zugänglichen Bereich befinden, in dem nicht das Hausrecht des FSV gilt; b4. ob diese Anlagen ständig oder nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden; b5. wenn diese Anlagen nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden, um welche Art von Veranstaltungen es sich dabei handelt; b6. wer Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten hat (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen); b7. wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden; b8. warum die vorhandenen Hinweisschilder nicht den Vorschriften des § 6 b Abs. 2 BDSG bzw. des § 14 Abs. 3 HSOG entsprechen. Begründung: Bürger*innen, die diesen Bereich regelmäßig Nutzen um mit dem Fahrrad oder zu Fuß z.B. zur Arbeit zu gelangen sehen sich durch die Installation dieser Überwachungskameras in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Es ist weder eindeutig gekennzeichnet, welche Bereiche durch die Kameras erfasst werden, noch sind die Betreiber*innen der Anlage mit einem Schild ausreichend kenntlich gemacht worden.

Inhalt

Antrag vom 12.08.2013, OF 316/4

Betreff: Videoüberwachung im Bereich Festplatz / Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge prüfen und berichten: a1. zu welchem Zweck und zu welchem Zeitpunkt die Videoüberwachungsanlagen im Bereich Festplatz / Eissporthalle installiert wurden; a2. wer die Errichtung dieser Videoüberwachungsanlagen auf Grund welcher Gefahrenbewertung und auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt hat; a3. wie viele Kameras sich im öffentlich zugänglichen Bereich befinden; a4. ob diese Anlagen ständig oder nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden; a5. wenn diese Anlagen nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden, um welche Art von Veranstaltungen es sich dabei handelt; a6. wer Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten hat (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen) a7. wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden; a8. warum die vorgeschriebenen Hinweisschilder fehlen (z. B. im Bereich der beiden an der Eissporthalle angebrachten 360-Grad-Rundumkameras) bzw. die vorhandenen Hinweisschilder nicht den Vorschriften des § 6 b Abs. 2 BDSG bzw. des § 14 Abs. 3 HSOG entsprechen. b1. zu welchem Zweck die Videoüberwachungsanlagen auf den Zugangswegen rund um das Stadion des FSV installiert wurden; b2. wer die Errichtung dieser Videoüberwachungsanlagen auf Grund welcher Gefahrenbewertung und auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt hat; b3. wie viele Kameras sich im öffentlich zugänglichen Bereich befinden, in dem nicht das Hausrecht des FSV gilt; b4. ob diese Anlagen ständig oder nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden; b5. wenn diese Anlagen nur bei bestimmten Veranstaltungen in Betrieb genommen werden, um welche Art von Veranstaltungen es sich dabei handelt; b6. wer Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten hat (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen); b7. wie lange die erhobenen Daten aufbewahrt werden; b8. warum die vorhandenen Hinweisschilder nicht den Vorschriften des § 6 b Abs. 2 BDSG bzw. des § 14 Abs. 3 HSOG entsprechen.

Begründung: Bürger*innen, die diesen Bereich regelmäßig Nutzen um mit dem Fahrrad oder zu Fuß z.B. zur Arbeit zu gelangen sehen sich durch die Installation dieser Überwachungskameras in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Es ist weder eindeutig gekennzeichnet, welche Bereiche durch die Kameras erfasst werden, noch sind die Betreiber*innen der Anlage mit einem Schild ausreichend kenntlich gemacht worden.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2013Sie sind hier
    OFOF 316/4Videoüberwachung im Bereich Festplatz / Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer Hang
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 24. September 2013OMOM 2510Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangDirektanregung
  3. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 35Videoüberwachung im Bereich Festplatz/Eissporthalle sowie auf den Zugangswegen zum Stadion des FSV am Bornheimer HangStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 23 · 27.08.2013
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage OF 316/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 24 · 24.09.2013
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2510 2013 Die Vorlage OF 316/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen