Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 353
Betreff:
Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen
Vorläufige Stellungnahme:
Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Die vorläufige Stellungnahme vom 21.01.2008, ST 237 gibt weiterhin den aktuellen Sachstand wieder. Sobald die erforderlichen Abstimmungen erfolgt sind, wird eine abschließende Stellungnahme erstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2007OFOF 398/5Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenOrtsbeiratsantrag · FAG
- 2. November 2007VV 526Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenAnfrage
- 21. Januar 2008STST 237Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 1. August 2008STST 1195Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 16. März 2009Sie sind hierSTST 353Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 4. November 2009STST 1553Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 609a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant derStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab