Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im Magistratsbericht B773 vom 11.11.2005 heißt es: „Es ist nicht auszuschließen, dass Einrichtungen (Schulen und Kindergarteneinrichtungen) geschlossen bzw. verlegt werden müssten. Die dadurch entstehenden Kosten können zunächst nur qualitativ beschrieben werden. Dazu gehören u.a.: Kosten für passiven Lärmschutz an bestehenden Gebäuden, unter Umständen Entschädigungen für leer stehende Gebäude, Neubau von Ersatzeinrichtungen, Umzugskosten, Kosten für Schulbustransporte. Als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen wäre gegebenenfalls der Neubau von mechanisch belüfteten Sporthallen sinnvoll.“
Inhalt
Antrag vom 09.10.2007, OF 398/5
Betreff:
Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,
ob es bereits konkrete Pläne zum Bau von mechanisch belüfteten Räumen (z.B. Sporthallen) für Schulen und Kindergarteneinrichtungen gibt, die als Ausgleich bzw. Ersatz für Freiflächen wie Schulhöfe und Außenanlagen von Kindergärten dienen sollen, die nach dem geplanten Flughafenausbau aufgrund von Verlärmung nicht mehr nutzbar wären.
Wenn solche Planungen bestehen fragen wir:
- Wie hoch sind die Kosten der geplanten Maßnahmen?
- Sind dafür Gelder im Etat beantragt?
- Wer trägt die Kosten (die Fraport AG oder der Steuerzahler?)
- Sind in diesen Planungen die Ergebnisse der jüngsten Studie "Fluglärm und seine Auswirkungen auf Kinder“ vom Stadtgesundheitsamt eingeflossen?
- Sind derartige Planungen beim Neubau der Freiherr-vom-Stein Schule berücksichtigt?
- Darf der, u.a. durch den persönlichen Einsatz der Oberbürgermeisterin ermöglichte, zusätzliche Hort an der Martin-Buber-Schule überhaupt eingerichtet werden, da er sich direkt unter der möglichen zusätzlichen Einflugschneise des Flughafens befinden würde?
Wenn diese Planungen nicht bestehen fragen wir:
- Wann beabsichtigt der Magistrat mit den Planungen zu beginnen?
Begründung:
Im Magistratsbericht B773 vom 11.11.2005 heißt es:
"Es ist nicht auszuschließen, dass Einrichtungen (Schulen und Kindergarteneinrichtungen) geschlossen bzw. verlegt werden müssten. Die dadurch entstehenden Kosten können zunächst nur qualitativ beschrieben werden. Dazu gehören u.a.: Kosten für passiven Lärmschutz an bestehenden Gebäuden, unter Umständen Entschädigungen für leer stehende Gebäude, Neubau von Ersatzeinrichtungen, Umzugskosten, Kosten für Schulbustransporte. Als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen wäre gegebenenfalls der Neubau von mechanisch belüfteten Sporthallen sinnvoll.“
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2007Sie sind hierOFOF 398/5Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenOrtsbeiratsantrag · FAG
- 2. November 2007VV 526Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenAnfrage
- 21. Januar 2008STST 237Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 1. August 2008STST 1195Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 16. März 2009STST 353Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 4. November 2009STST 1553Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
- 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 609a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant derStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)