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Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen

Vorlagentyp: STMagistrat
134 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2009, ST 1553

Betreff:

Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen

Vorläufige Stellungnahme:

Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Die vorläufige Stellungnahme vom 21.01.2008, ST 237 gibt weiterhin den aktuellen Sachstand wieder. Sobald die erforderlichen Abstimmungen erfolgt sind, wird eine abschließende Stellungnahme erstellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2007OFOF 398/5Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenOrtsbeiratsantrag · FAG
  2. 2. November 2007VV 526Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenAnfrage
  3. 21. Januar 2008STST 237Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
  4. 1. August 2008STST 1195Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
  5. 16. März 2009STST 353Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete FreiflächenStellungnahme
  6. 4. November 2009Sie sind hier
    STST 1553Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen
    Stellungnahme
  7. 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 609a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant derStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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