Nied in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufnehmen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 345
Betreff: Nied in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufnehmen An den im Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 704, mitgeteilten Informationen sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten, außer dass festzustellen ist, dass es Sozialräume innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes gibt, die wesentlich stärkeren Unterstützungsbedarf als Nied haben. Zu diesem Gebieten zählt die Karl-Kirchner-Siedlung in Preungesheim. Die derzeitige finanzielle Ausstattung des Programms "Aktive Nachbarschaft" erlaubt es, dort mit einer halben Stelle in das Nachsorgemanagement einzusteigen. Aufgrund dieser Abwägung hinsichtlich aktueller Bedarfe in den Quartieren ist derzeit eine Ausweitung auf Nied-Süd nicht möglich. Der Magistrat wird bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Quartiere zukünftig in das Programm aufgenommen werden können, die Siedlung Nied-Süd und den Nieder Ortskern unter dem Aspekt der Dringlichkeit in die Prüfung einbeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2010OAOA 1163Nied ins Programm Aktive NachbarschaftAnregung
- 29. November 2010BB 704Nied ins Programm Aktive NachbarschaftMagistratsbericht
- 1. Oktober 2012OFOF 535/6Nied in das Programm .Aktive Nachbarschaft. aufnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2012OAOA 276Nied in das Programm .Aktive Nachbarschaft. aufnehmenAnregung
- 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 131 WochenSTST 345Nied in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab