Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Verbesserung der Radverkehrssituation im Ortsbezirk 2 durch die Schaffung von geschützten Radwegen und Fahrradabstellmöglichkeiten. Gleichzeitig wird betont, dass Haltemöglichkeiten für Lieferverkehr, Taxis und Behindertenstellplätze erhalten bleiben müssen. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und den Platz effizienter zu nutzen.
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Platz der Republik — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Situation (fehlender Sicherheitsraum zwischen ruhendem Verkehr und den Radfahrstreifen) verbessert werden muss. Gleichzeitig ist es aus Sicht des Magistrats notwendig, dass Haltemöglichkeiten zum Liefern und für Taxen sowie Behindertenstellplätze zu einem gewissen Maße weiterhin bestehen bleiben müssen.
Reguläre Parkmöglichkeiten sind jedoch entbehrlich, wobei zu sagen ist, dass lediglich die Parkstände vor den Hausnummern 14 und 20 als reguläre Parkplätze, beziehungsweise Parkplätze mit Ladesäulen ausgewiesen sind. Die restlichen Parkstände auf der stadtauswärtigen Richtung sind entweder als eingeschränktes Haltverbot (zumindest tagsüber) oder als Taxistände ausgewiesen.
Im Bereich der Taunusanlage 14-21 entfallen ab 2023 (wie in der Anregung erwähnt) ohnehin zunächst während des Zeitraums der Baumaßnahme an der Ecke Bockenheimer Landstraße/Taunusanlage die Taxistände sowie die Parkplätze für E-Fahrzeuge. Die bewirtschafteten Parkstände vor Hausnummer 14 können aus Sicht des Magistrats entfallen und durch Fahrradabstellbügel sowie E-Scooter-Stellplätze ersetzt werden. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung erstellt, deren Umsetzung mit erhöhter Priorität erfolgt.
Für die restlichen Parkstände muss eine planerische Lösung gefunden werden, um dem Lieferverkehr sowie Taxen eine gewisse Anzahl an Stellplätzen bereitzustellen. Prioritär wird derzeit die stadtauswärtige Richtung bis zum Zimmerweg bearbeitet, da die Parkstände vor den Hausnummern 16-18 nur eine Breite von zwei Metern aufweisen (im Vergleich zu zweieinhalb Metern bei allen restlichen Parkständen zwischen Platz der Republik und Opernplatz).
Ergänzend muss noch erwähnt werden, dass die geforderte Abtrennung zwischen Radfahrstreifen und Fahrstreifen aufgrund des Fahrbahnquerschnitts nicht ohne weiteres möglich ist. Die Fahrstreifen sind jeweils nur etwa 3,00 m bis 3,10 m breit, der Radfahrstreifen inklusive Breitstrich und Entwässerungsrinne gerade 2,00 m. Eine Abtrennung benötigt einen zusätzlichen Raum von etwa 0,45 m.
Bei den gegebenen Verkehrsbelastungen und dem Anteil an Schwerverkehr sind die Fahrstreifenbreiten nicht weiter reduzierbar. Eine Reduzierung der Breite der Radfahrstreifen kommt ebenfalls nicht in Frage, da das Überholen dann nicht mehr möglich wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2022OFOF 475/2Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der RepublikOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022OMOM 2938Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der RepublikDirektanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 328Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der RepublikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab