Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer im Ortsbezirk 2. Angesichts tragischer Unfälle wird eine Umgestaltung der Taunusanlage und Mainzer Landstraße vorgeschlagen, um Radwege zu schützen und Pkw-Parkplätze abzubauen. Ziel ist es, die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen und weitere Unfälle zu verhindern.
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Platz der Republik — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Mehrkosten für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Taunusanlage und der Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik in Fahrtrichtung Westen umzusetzen:
- die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert;
- an der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt;
- der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen.
Begründung
Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring-Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Nur 100 Meter weiter vor dem Deutsche-Bank-Hochhaus ist ein Ghost Bike zu sehen, das auf einen tödlichen Unfall eines 57-jährigen Fahrradfahrers hinweist, der am 26. September 2019 hier verunglückte. Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2022OFOF 475/2Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der RepublikOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2938Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der RepublikDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 328Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der RepublikStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats