Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad
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- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Böllerverbot durchsetzen - jetzt!01.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321
Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad Zu 1. und 2.: Über die drei Fahrstreifen zum Messeparkhaus wird mit bis zu 4000 Fahrzeugen pro Stunde ein außerordentlich hohes Verkehrsaufkommen abgewickelt. Die bestehende signalisierte Fußgängerquerung südlich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17 führt in den Spitzenzeiten zu einem Fahrzeugrückstau bis in den schlecht einsehbaren Bereich der Ursinusstraße südlich der BAB-Tankstelle / des ADAC. Eine weitere signalisierte Fußgängerquerung in einem Abstand von circa 300 Meter würde den Fahrzeugfluss erneut unterbrechen, zu einem zusätzlichen Rückstau führen und die Verkehrsqualität verschlechtern. Die gewünschte bedarfsgesteuerte Fußgängerampel muss in das bestehende Verkehrsleitsystem der Zu- und Abfahrt zum Messeparkhaus technisch integriert werden und kann nicht als separate Einzelanlage betrieben werden. Hintergrund ist die dynamische Fahrstreifensignalisierung mit einem Richtungswechselbetrieb der drei vorhandenen Fahrstreifen (zum Beispiel drei Fahrspuren ins Parkhaus, zwei Fahrspuren Einfahrt und eine Fahrspur Ausfahrt, eine Fahrspur Einfahrt, zwei Fahrspuren Ausfahrt etc.). Bei einem Wechsel der Betriebszustände muss sichergestellt werden, dass Fahrstreifen, die für die Gegenrichtung freigegeben werden, zunächst vollständig geräumt werden. Es muss gewährleistet werden, dass ein Überwechsel der Fahrzeuge auf den benachbarten Fahrstreifen verkehrlich möglich ist. Ein (schneller) Überwechsel ist zum Beispiel nicht möglich, wenn die Fahrzeuge vor einer roten Fußgängerampel stehen. Daher ist dieser Aspekt aus Gründen der Verkehrssicherheit in die Software des Verkehrsleitsystems zu integrieren. Der Bau und die Einbindung der gewünschten Fußgängerampel stellt eine technisch und finanziell aufwendige Lösung dar. Eine temporäre (mobile) Signalanlage kann die sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllen.
Zu 3.: Der Standort für eine Brücke ist eine stadtplanerische Entscheidung, da ein Brückenbauwerk in der Regel stadtbildprägend ist. Außerdem bedarf es des Nachweises des Bedarfs der Brücke durch eine verkehrsplanerische Berechnung sowie einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob die Brücke gebaut wird, weil eine Brücke sowohl im Bau, als auch in der Unterhaltung ein teures Ingenieursbauwerk ist. Der Magistrat geht davon aus, dass die notwendigen Kautelen erfüllt werden, nimmt deshalb die erforderlichen Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan B 919 in Angriff und meldet danach, wenn die Untersuchungen positiv verlaufen, die notwendigen finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung an.
Zu 4.: Die Stadt Frankfurt am Main ist Mehrheitsgesellschafterin der Messe Frankfurt und erhält eine jährliche Dividendenzahlung. Eine über diese Dividende hinausgehende Beteiligung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar und ist rechtlich unzulässig. Deshalb ist eine Beteiligung (in deutlichem finanziellen Ausmaß) an Lichtsignalanlagen oder sonstigen Bauwerken im Stadtgebiet nicht möglich.
Zu 5.: Bei Messeveranstaltungen gibt es keinen gefährlichen Überweg, da das Tor zwischen den beiden Straßen (Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock) geschlossen ist. Außerhalb der Messeveranstaltungen ist das Tor offen. Zu diesen Zeiten gibt es keinen Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock. Darüber hinaus steht die signalgeregelte Fußgängerquerung an der Leonardo-da-Vinci-Allee ganzjährig zur Verfügung. Diese ist in das Verkehrsleitsystem softwaretechnisch eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2016OFOF 20/2Gesicherter Überweg zwischen Rebstockpark (Alt/Neu) auch bei MessezeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Mai 2016OMOM 77Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei MessezeitenDirektanregung
- 29. August 2016STST 1112Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei MessezeitenStellungnahme
- 17. Februar 2017STST 419Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei MessezeitenStellungnahme
- 3. Juli 2017STST 1159Gesicherter Überweg im Rebstockpark auch bei MessezeitenStellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 671/2Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße „Am Rebstockbad“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2018VV 1043Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum RebstockbadAnfrage
- 8. Februar 2019Sie sind hierSTST 321Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum RebstockbadStellungnahme
- 20. Juni 2021OFOF 68/2Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage)Ortsbeiratsantrag · BFF
- 5. Juli 2021VV 100Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage)Anfrage
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 291 WochenSTST 2126Gesicherter Überweg im Rebstockpark (Nachfrage)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab