Happy Birthday nicht eingeführtes Bewohnerparken
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 318
Betreff: Happy Birthday nicht eingeführtes Bewohnerparken Der Magistrat erachtet es fachlich durchaus für richtig, die zwar beschlossenen, aber bisher noch nicht umgesetzten Bewohnerparkgebiete einzurichten. Im Bericht des Magistrats B 265/18 ist ausführlich dargelegt, dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten leider solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Dieser Sachstand gilt unverändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2018OFOF 645/2Happy Birthday nicht eingeführtes BewohnerparkenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2018OMOM 3850Happy Birthday nicht eingeführtes BewohnerparkenDirektanregung
- 8. Februar 2019Sie sind hierSTST 318Happy Birthday nicht eingeführtes BewohnerparkenStellungnahme
- 8. März 2019OFOF 779/2Abschaffung des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum im Westend erst bei gleichzeitiger Einführung der Parkraumbewirtschaftung in BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Mai 2019OAOA 398Abschaffung des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum im Westend erst wenn im gesamten Stadtteil Bockenheim (inklusive Kuhwald und Rebstock) eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wirdAnregung
- 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1892Abschaffung des kostenlosen Parkens im öffentlichen Raum im Westend erst wenn im gesamten Stadtteil Bockenheim (inklusive Kuhwald und Rebstock) eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wirdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab