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Baugebiet "LURGI-Areal" im Mertonviertel - in Vorplanung

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Entwicklung des Baugebiets "LURGI-Areal" im Mertonviertel, einschließlich der Schaffung von Planungsrecht für eine Grundschule und Kinderbetreuungsplätze. Ziel ist es, die Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr zu verbessern und die Verkehrswende zu unterstützen.

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Lurgiallee — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Für die Liegenschaft Lurgiallee 5, das sogenannte Lurgihaus, wurde eine Abbruchgenehmigung erteilt. Mit dem Abbruch des Gebäudes wurde, im Auftrag der Eigentümer, durch ein spezialisiertes Unternehmen bereits begonnen. Zu
  2. Die Grundstücksflächen des LURGI-Areals (Bebauungsplan Nr. 922, Nördlich Lurgiallee) waren Teil des früheren Werksgeländes der Vereinigten Deutschen Metallwerke (VDM). Das Werk wurde 1982 stillgelegt, das Werksgelände war in weiten Teilen mit produktionsbedingten Schadstoffen verunreinigt. In den beiden nachfolgenden Jahrzehnten wurde der frühere Industriekomplex sukzessive altlastensaniert und neuen Nutzungen zugeführt. Anfang der 1990er Jahre wurde das LURGI-Gebäude mit mehreren neuen Bauteilen sowie der Gestaltung der Außenparkplätze erweitert. Eine Sanierung erfolgte hierbei in den zugänglichen Bereichen der Grundstücksfläche einschließlich Parkdeck. Eine komplette Bodensanierung erfolgte jedoch nicht. Daher ist noch von Restbelastungen im Boden auszugehen. In der Altflächendatei des Landes ist die Fläche (Lurgiallee 5) mit dem Status "Sanierung (Dekontamination) abgeschlossen" versehen. Es wird jedoch als Bemerkung angezeigt: "Restbelastungen wegen der großflächigen Nachfolgenutzung des Grundstücks". Dies ist bei den künftigen Rückbau- und Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Boden und Nutzungsänderungen zu beachten und entsprechend im Vorfeld der Arbeiten zu erkunden. Der Eigentümerschaft liegen hierzu bereits entsprechende Bodenuntersuchungen vor. Ein Konzept für den Umgang mit dem Boden ist durch sie mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Rückbau- und Baumaßnahmen ergriffen. Zu
  3. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee - soll auch Planungsrecht für eine Grundschule und ausreichend Kinderbetreuungsplätzen geschaffen werden. Zu
  4. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 922 strebt der Magistrat an, die für eine Verbesserung bzw. Herstellung von Radverkehrsinfrastruktur erforderlichen Flächen im Umgriff des Bebauungsplanes zu sichern. Darüber hinaus ist es natürlich Bestreben des Magistrates, die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr, also die Vernetzung im Sinne der Nahmobilität, im gesamten Stadtgebiet zu verbessern. Die Eingriffsmöglichkeiten zur Beseitigung struktureller Probleme außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 922 sind jedoch deutlich geringer und hierfür müssen separate Planungs- und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Zu
  5. Durch die Bereitstellung und Nutzung von Brauch- beziehungsweise Betriebswasser für nachrangige Nutzungen (Bewässerung, Toilettenspülung und Ähnliches) kann wertvolles Trinkwasser eingespart werden. Die Frage nach einem Brauchwassernetz kann jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die ersten Planungsüberlegungen sind zunächst noch grundsätzlicher Art (Erschließung, Funktionen, Städtebau etc.). Zu
  6. Der Magistrat strebt an, die Verkehrswende positiv zu begleiten. Das angrenzende Straßennetz ist im motorisierten Individualverkehr (MIV) bereits hoch ausgelastet. Daher wird im weiteren Verfahren geprüft, wie ein autoarmes Quartier hier sinnvoll umgesetzt werden kann. Zu
  7. Im städtebaulichen Ideenwettbewerb sollen vielfältige Alternativen, auch in Bezug auf die Geschossigkeit, diskutiert werden. Aussagen über die Geschossigkeit des Wohnungsbaus können daher erst am Ende des städtebaulichen Ideenwettbewerbs getroffen werden. Über die Verwendung nachhaltiger Baustoffe können erst zu einem späteren Zeitpunkt etwaige vertragliche Regelungen getroffen werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden, aus dem auch Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe hervorgehen sollen. Eine Festsetzung zu der Verwendung nachhaltiger Baustoffe ist im Bebauungsplan allerdings nicht möglich. Zu
  8. Für Überlegungen zur Versickerung des Regenwassers bedarf es erst noch anstehender Untersuchungen, insbesondere zur Bodenbeschaffenheit, und weiterer Abstimmungen. Zu
  9. Noch im Vorfeld des städtebaulichen Ideenwettbewerbs planen wir aktuell eine Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats. Eine Beteiligung des Ortsbeirats im weiteren Verfahren in selbstverständlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2021OFOF 48/8Baugebiet „LURGI-Areal“ im Mertonviertel - in VorplanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. September 2021VV 172Baugebiet „LURGI-Areal“ im Mertonviertel - in VorplanungAnfrage
  3. 20. Januar 2022VV 291Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier „Lurgi-Areal“ - Wer hat dies zu verantworten?Anfrage
  4. 20. Januar 2022OFOF 106/8Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier „Lurgi-Areal“ - Wer hat dies zu verantworten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 310Baugebiet "LURGI-Areal" im Mertonviertel - in Vorplanung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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