Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung gesetzt, um den unverhältnismäßigen Bahnlärm zu vermeiden und zu reduzieren. Ziel ist es, eine endgültige Stellungnahme zu erarbeiten, die die Lärmminderung adressiert.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat befindet sich noch in Abstimmung mit der Deutschen Bahn und bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2022OFOF 556/1Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2619Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzierenDirektanregung
- 25. November 2022Sie sind hierSTST 2665Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzierenStellungnahme
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1159Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab