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Unverhältnismäßigen Bahnlärm vermeiden/reduzieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat von der Deutschen Bahn folgende Stellungnahme zu dem Thema erhalten: "Technischer Hintergrund Grundsätzlich ist anzumerken, dass wir die Motoren/Aggregate der Fahrzeuge, aus Kostenwie auch aus Nachhaltigkeitsgründen, nicht durchlaufen lassen, insbesondere nicht, wenn es sich vermeiden lässt. Die Fahrzeuge werden vielmehr im für die Abstellung vorgesehenen Betriebszustand abgestellt. Auch in diesem Abstellmodus können jedoch durch bedarfsgesteuerte Aktivität einzelner Aggregate, insbesondere zum Technikschutz, Geräusche entstehen. Weiterhin findet ein solcher Aggregatsbetrieb vermehrt statt, wenn die Fahrzeuge auf eine folgende Fahrt vorbereitet werden (Klimatisieren für die Reisenden/Technik, Luftdruck herstellen für Bremsen, Türen, Bremsprobe, etc.). Das geschieht u.a. in den sehr frühen Morgenstunden und natürlich auch durch mehrere Fahrzeuge in Folge. Daher könnte bei den Anwohnenden der Eindruck des "dauernden Motoren laufen lassen" entstehen, was aber nicht dem tatsächlichen Vorgang entspricht. Da dieses Vorgehen des "automatisierten Aufrüstens" ein zugelassenes und abfahrtrelevantes Vorgehen ist, kann man an dieser Tatsache leider nichts ändern. Ebenso besteht keine Möglichkeit, die Fahrzeuge in anderen Bahnhöfen oder Abstellungen vorzubereiten, da wir schon alle Kapazitäten nutzen und die Fahrzeuge auch in der Nähe des Hauptbahnhofes benötigen. Rechtlicher Hintergrund Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Neben den bereits erwähnten Lärmbelastungen, ist in Bahnhofsnähe mit weiteren Beeinträchtigungen zu rechnen, z.B. Quietschen beim Bremsen der Züge, Bahnsteigdurchsagen, Geräusche der Klimaanlagen der Züge, Abgase der Dieseltriebfahrzeuge usw. Diese Zusammenhänge sind allgemein bekannt und haben auch dazu geführt, dass im Kaufvertrag zum Bauvorhaben Weilburger Straße das Thema "Immissionen" entsprechend aufgegriffen und in Form einer Duldungsverpflichtung, die auch im Grundbuch dinglich gesichert ist, festgehalten ist. Schon damals musste jedem Käufer daher klar sein, dass entsprechende Emissionen auftreten werden. Ergänzend sei angemerkt, dass hinsichtlich der Abstellung von Fahrzeugen im Jahr 2019 durch die zuständige Bundesbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), aufgrund einer Beschwerde von Anwohnenden eine grundsätzliche Prüfung durchgeführt und dabei keine Maßnahmen entschieden wurden. Freiwilliges Lärmsanierungsprogramm des Bundes Unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung stellt der Bund seit 1999 jährlich Mittel für das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit, z.B. um die Errichtung von Lärmschutzwänden zu ermöglichen. Begünstigt sind Gebäude, die vor dem

  1. Januar 2015 errichtet wurden. Gleiches gilt für Wohngebäude auf Flächen, die vor dem
  2. Januar 2015 zur Nutzung mit Wohnbebauung ausgewiesen wurden. Diese freiwillige Lärmsanierung wurde 1999 eingeführt. Seitdem sind aus dem Lärmsanierungsprogramm insgesamt über 1,7 Milliarden Euro in den stationären Lärmschutz geflossen. Nach unserer Kenntnis ist der Bereich des Neubaus Weilburger Straße derzeit nicht in den einschlägigen Projektlisten aufgeführt. Nähere Informationen zu diesem Förderprogramm können den Internet-Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr entnommen werden: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-laerm-umwelt-klimaschutz/laermvorsorge-und-laermsanierung.html"

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