Sossenheim: Alternativen zu dem abgeschlossenen Verkehrsversuch prüfen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Marienberger Straße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.06.2026.
- Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße – Reaktion auf die Stellungnahme ST 67709.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkdruck im Frankfurter Westen systematisch begegnen - Modell „Feierabendparken“ prüfen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Marienberger Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 252
Betreff: Sossenheim: Alternativen zu dem abgeschlossenen Verkehrsversuch prüfen Der Magistrat hat die mit der OM 1595 vom 16.05.2017 vorgeschlagenen Maßnahmen (Lösungsoptionen A, A1, B, C) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in dem Gebiet detailliert überprüft. Dabei wurden auch die Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch berücksichtigt. Im Folgenden werden die Lösungsoptionen des Ortsbeirates dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet. Lösungsoption A
- Umkehr der Fahrtrichtung der Schaumburger zwischen Siegener und Michael Straße
- Umkehr der Fahrtrichtung der Westerwald zwischen Siegener und Michael Straße Diese Option wurde bereits mit der Stellungnahme ST 295 vom 20.02.2015 dem Ortsbeirat zur Prüfung im Rahmen des Verkehrsversuchs vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hatte dieser mit der Ergänzung zugestimmt (OM 3943 vom 10.03.2015), dass die Michaelstraße zwischen Marienberger und Hachenburger Straße zur Einbahnstraße deklariert wird. Dies führte zu einer Verkehrsführung wie sie in der Lösungsoption A1 beschrieben wird. Beurteilung siehe Lösungsoption A1. Lösungsoption A1
- Umkehr der Fahrtrichtung der Schaumburger zwischen Siegener und Michael Straße
- Umkehr der Fahrtrichtung der Westerwald zwischen Siegener und Michael Straße
- Verlängerung Einbahnstraße Michael Straße bis Hachenburger Straße Diese Option wurde im Rahmen des Verkehrsversuchs zwischen Dezember 2015 und Juni 2017 erprobt. Dabei kam es zu Problemen bei der Belieferung der Firma MD-Exhibitions Messebau, welche nicht mehr durch größere Lkw erreicht werden konnte. Weiterhin kam es zu Problemen bei den Entsorgungsfahrten der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Aufgrund dieser Probleme wurde die Einbahnstraßenregelung zwischen Marienberger und Hachenburger Straße zurückgenommen. Außerdem wurde die Marienberger Straße zwischen Alpenroder Straße und Michaelstraße als Einbahnstraße eingerichtet. Die beiden Lösungsoptionen A und A1 spiegeln die Netzzustände während des Verkehrsversuchs wieder. Zu dem Verkehrsversuch hat der Magistrat eine Stellungnahme an den Ortsbeirat (ST 1815 vom 19.12.2016) abgegeben. Darin wurden die Ergebnisse des Verkehrsversuchs dargestellt und eine Empfehlung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Verkehrsführung abgegeben. Die Lösungsoptionen A und A1 erscheinen nicht geeignet, die Verkehrsprobleme in dem Gebiet zu lösen. Lösungsoption B
- Umkehrung der Fahrtrichtung für die Schaumburger Straße zwischen Michaelstraße und Auf der Schanz
- Umkehrung der Fahrtrichtung für die Westerwaldstraße zwischen Michaelstraße und Auf der Schanz
- Umkehrung der Fahrtrichtung für die Michaelstrasse zwischen Westerwaldstraße und Schaumburger Straße Die Option B unterscheidet sich von den Varianten A und A1 dadurch, dass die Fahrtrichtung der Einbahnstraßen in anderen Abschnitten von Westerwaldstraße und Schaumburger Straße gedreht wird. Zudem wird die durchgängige Fahrtmöglichkeit auf der Michaelstraße in Richtung Norden, durch Drehung der Einbahnstraßenrichtung auf dem Teilstück zwischen Westerwaldstraße und Schaumburger Straße unterbunden. Dies wirkt sich lediglich auf die Süd-Nord-Fahrbeziehungen aus. Weitere positive Wirkungen sind zweifelhaft, da die Fahrbeziehungen zwischen der Siegener Straße und der Fahrtrichtung Henri-Dunant-Siedlung nicht unterbunden werden. Die zu erwartende Wirkung ist ähnlich zu beurteilen wie die des Verkehrsversuchs. Lösungsoption C Bauliche Entschärfung durch
- Zebrastreifen auf der Schaumburger im Bereich Lindenscheid
- Sperrung der Schaumburger auf Höhe des Supermarktes (sehr gute Erfahrungen aus Bauzeit)
- Schaumburger als Einbahnstraße im Stück ab Schuleinfahrt bis Lindenscheid (bergab)
- Sicherung der Gehwege durch Bordsteinaufkantungen in ausgewählten Straßen zu
- Dieser Bereich liegt in einer Tempo-30-Zone. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) entbehrlich. Um einen Fußgängerüberweg trotzdem installieren zu können, muss der Fußgängerverkehr gebündelt auftreten (50 - 100 Personen in einer Stunde) und es muss eine hohe Verkehrsdichte vorliegen (200 - 300 Fahrzeuge in einer Stunde). Dieses Verkehrsaufkommen wird an der genannten Örtlichkeit nicht erreicht. zu 2. und
- Eine Sperrung oder Einbahnstraßenregelung wird ebenso kritisch beurteilt. Eine derartige Verkehrsführung würde eine Verlagerung des Verkehrs bewirken und nicht der Entlastung dienen. Außerdem würde den Bewohnern des Gebietes die Möglichkeit genommen ebenfalls den Knoten Alt-Sossenheim - Siegener Straße zu umfahren. Dies würde somit zur Verschärfung der Situation an diesem Knoten beitragen. Weiterhin könnte es durch derartige Maßnahmen zu einer Mehrbelastung der Lindenscheidstraße kommen. zu
- Bordsteinaufkantungen sind eine Möglichkeit die Sicherheit zu erhöhen. In diesem Bereich sind die Gehwege jedoch so schmal, dass Bordsteinaufkantungen die nutzbare Gehwegbreite nur weiter reduzieren würden. Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und Fußgänger mit Rollatoren hätten nicht ausreichend Raum die Gehwege zu nutzen. Der flächendeckende Einbau solcher Bordsteinaufkantungen wird nicht empfohlen. Der partielle Einsatz dieser Maßnahme muss im Einzelfall vor Ort geprüft werden. In der Verkehrsplanung wird die Verkehrsqualität an Knoten und Strecken nach dem "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beurteilt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die eine Änderung der Verkehrsführung beinhalten, werden in dem Untersuchungsgebiet nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen. Derartige Maßnahmen werden immer zu unerwünschten Verlagerungen auf "attraktivere" Routen führen und andere Anwohner belasten. Der Verkehr wird nur verlagert, nicht jedoch reduziert. Um eine Verdrängung oder gänzliche Vermeidung des quartierfremden Verkehrs zu erreichen, wäre nur eine Verkehrsführung in Schleifenstraßen im Einrichtungsverkehr denkbar. Dadurch würde eine Durchfahrt durch das Untersuchungsgebiet unterbunden, was jedoch zu einer Erhöhung des Binnenverkehrs führen könnte, da die Anwohner ebenfalls gezwungen wären ihre Ziele über diese Schleifen zu erreichen. Weiterhin würde dies ebenfalls die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben durch größere Lkw einschränken. Ebenso ist zu bedenken, dass die Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Lieferdienste gewährleistet sein muss. Der Verkehrsversuch hat gezeigt, dass es in den Abbiegebereichen für größere Fahrzeuge zu Problemen durch falsch abgestellte Fahrzeuge kam. Eine dauerhafte Geschwindigkeits- und Parkraumüberwachung, welche die Situation verbessern könnte, ist aufgrund der knappen personellen Ressourcen des Magistrats nicht umsetzbar. Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, wie Schwellen, werden nicht empfohlen, da diese zur Erhöhung des Verkehrslärms führen, welcher aus den Verzögerungs- und Beschleunigungsvorgängen der Fahrzeuge resultiert. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wären jedoch folgende alternative Maßnahmen möglich. Wie bereits vorgeschlagen (ST 120 vom 28.01.2013 und ST 1815 vom 19.12.2016), wäre der Einsatz von versetztem Parken sinnvoll, was jedoch den Wegfall von Parkplätzen bedeuten würde. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einrichtung von "Aufmerksamkeitsbereichen". Dazu würden, bei Neugestaltung der Fahrbahnen, farbiger Asphalt oder unterschiedlicher Fahrbahnmaterialien zum Einsatz kommen (wie z.B. an der Kreuzung Michaelstraße/Schaumburger Straße umgesetzt). Dies soll dazu dienen, die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erhöhen und so eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2017OFOF 403/6Sossenheim: Alternativen zu dem abgeschlossenen Verkehrsversuch prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 16. Mai 2017OMOM 1595Sossenheim: Alternativen zu dem abgeschlossenen Verkehrsversuch prüfenDirektanregung
- 18. August 2017STST 1515Sossenheim: Alternativen zu dem abgeschlossenen Verkehrsversuch prüfenStellungnahme
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 252Sossenheim: Alternativen zu dem abgeschlossenen Verkehrsversuch prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab