E-Ladestationen für PKW in der Friedrich-Ebert-Siedlung
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, dass E-Ladestationen im öffentlichen Raum von privaten Betreibern errichtet werden. Der Magistrat kann dem Wunsch des Ortsbeirates nicht nachkommen, da er keine Flächen vorschlagen kann, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Investoren müssen selbst geeignete Standorte finden und beantragen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Konzept, dass Ladestationen im öffentlichen Straßenraum von privatwirtschaftlichen Betreibern bzw. Investoren zu errichten sind. Die Stadt selbst tritt nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) auf. Bei diesem Konzept schlägt die Stadt potenziellen Betreibern keine geeigneten Flächen vor, weil dies eine Verzerrung des freien Wettbewerbes darstellen würde. Vor diesem Hintergrund kann der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirates nicht nachkommen.
Interessierte LIS-Investoren ermitteln selbst geeignete attraktive/ wirtschaftliche Standorte für Ladeinfrastruktur (Normal- und Schnell-Laden) im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit sowie anderen Kriterien.
Investoren prüfen in der Regel, ob ein potenzieller Standort für einen Ladepunkt einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet und verschiedene Kriterien erfüllt, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann:
- Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte
- Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten
- Multi-User Nutzung (Taxi, ÖPNV, Privatnutzer, Pflegedienste etc.), welches eine gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen ermöglicht
- Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm)
- Ausreichend Platz für Trafostation, Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, sowie geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.)
Da sich der genaue Standort während des Genehmigungsverfahrens durchaus noch ändern kann, kann vonseiten des Magistrats keine finale Aussage erfolgen, ob an dem vom Ortsbeirat genannten Standort eine E-Ladesäule installiert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022OFOF 446/1E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-Ebert SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Mai 2022OMOM 2197E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-EbertSiedlungDirektanregung
- 10. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2332E-Ladestationen für PKW in der Friedrich-Ebert-SiedlungStellungnahme
- 12. April 2023OFOF 813/1Installation einer E-Ladesäule an der Ecke Herxheimerstraße/Ecke TevesstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023OMOM 3942Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke TevesstraßeDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1691Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke TevesstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab