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Rückhaltebecken für den Steinbach?

Vorlagentyp: STMagistrat
91 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Fragen bezüglich des Hochwasserrückhaltebeckens Lehmgrube geantwortet und erläutert, dass die Planung aufgrund erheblicher Eingriffe in die Natur nicht weiter verfolgt wurde. Zukünftige Hochwasserschutzmaßnahmen sollen durch natürlichen Rückhalt im Einzugsgebiet des Steinbaches erfolgen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1:

Ob es die grundsätzlichen Bedenken zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Lehmgrube in der Bevölkerung noch gibt, kann der Magistrat nicht beantworten. Die damalige Planung wurde aus den folgenden Gründen nicht weiter verfolgt:

Damit das Hochwasser des Steinbachs in das Becken Lehmgrube geleitet werden kann sollte ein ca. 5 Meter hoher Damm auf einer Länge von ca. 80 Meter geschüttet werden.

Obwohl das Gelände der Lehmgrube durch den Lehmabbau für die Ziegelherstellung tiefer als das benachbarte Gelände ist, so dass eine Abgrabung nicht notwendig wäre, wäre am nordöstlichen Rand der Grube eine Aufschüttung von ca. 1 Meter notwendig.

Das Becken Lehmgrube kann nur einen Hochwasserschutz für ein Wiederkehrintervall von 20 Jahren leisten. Das Bauwerk verursachte aber einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft.

Zu Frage 2:

Der Magistrat hat ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Leistungsfähigkeit des Steinbaches zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden frühestens im Sommer 2024 erwartet.

Mit dem Umbau des Einlaufbauwerks oberhalb der Seniorenanlage hat sich die Hochwassersituation für die Ortslage von Praunheim deutlich entschärft. Weitere Hochwasserschutzmaßnahmen sollen durch natürlichen Rückhalt im Einzugsgebiet des Steinbaches geschaffen werden.

Zu Frage 3:

Der technische Hochwasserschutz beinhaltet vor allem den Bau von lokalen Mauern bzw. Dämmen und den Bau von massiven Ein-und Auslaufbauwerken sowie Drosseleinrichtungen und Überlaufschwellen. Ziel ist es, Wasser an einer bestimmten Stelle zurückzuhalten, um das Überschwemmen von Siedlungs- bzw. landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern. Durch den technischen Hochwasserschutz können auch seltenere Hochwässer zurückgehalten werden. Entscheidend sind die Platzverhältnisse am ausgewählten Standort.

Natürlicher Hochwasserschutz bedeutet einen flächigen Ansatz. Das wesentliche Element sind die Bereiche eines Flussufers, die regelmäßig überschwemmt werden können. Sie haben eine wichtige Hochwasserschutzfunktion für kleinere Jährlichkeiten, d. h. bei häufigeren Hochwässern. Sie können zusätzliche Wassermassen aufnehmen und führen zu einer Kappung der Hochwasserspitze - ganz ohne Beton. Der natürliche Hochwasserschutz trägt zur Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs bei. Das gilt auch für weitere naturnahe Veränderungen im gesamten Einzugsgebiet, die den Regenwasser-Abfluss reduzieren, z.B. gezielte, Regenwasserversickerung, Entsiegelung, grüne Querstreifen bei Hängen oder Gräben und Vertiefungen an Wegen, im Wald oder der Landwirtschaft.

Zu Frage 4:

Da die Versickerungsfähigkeit der vermutlich anstehenden Lehm- und Lößböden gering ist, werden vorwiegend Maßnahmen zum Rückhalt von Niederschlagswasser in lokalen und dezentralen Becken angestrebt. Auch eine Ableitung der Oberflächenabflüsse in Bereiche, die eine Versickerung zulassen, ist denkbar. Letztendlich führt die gesamtheitliche Wirkung durch Rückhalt, Drosselung und ggf. Versickerung zu einer Reduzierung der Abflüsse aus dem Siedlungsgebieten bei geringen bis mittelstarken Niederschlagsereignissen. Untersuchungen zur Schaffung von Grundlagen und Konzepte zur Umsetzbarkeit werden im Zusammenhang mit Bebauungsplänen grundsätzlich beauftragt und bearbeitet. Das ist auch für das Gebiet SEM 4 - Frankfurt Nordwest vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2022OFOF 121/8Rückhaltebecken für den SteinbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Februar 2022OMOM 1694Rückhaltebecken für den SteinbachDirektanregung
  3. 30. Mai 2022STST 1272Rückhaltebecken für den SteinbachStellungnahme
  4. 27. Juni 2023OFOF 315/8Rückhaltebecken für den Steinbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 13. Juli 2023VV 730Rückhaltebecken für den Steinbach?Anfrage
  6. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 91 Wochen
    STST 2214Rückhaltebecken für den Steinbach?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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