Rückhaltebecken für den Steinbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, den Bau eines naturnahen Rückhaltebeckens für den Steinbach zu prüfen, um die Gefahr von Überflutungen zu verringern und die hydrologische sowie biologische Situation zu verbessern. Dies wird als notwendig erachtet, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und die Biodiversität zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, den Bau eines naturnahen Retentions- bzw. eines Rückhaltebeckens für den Steinbach westlich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg zu prüfen. Das Becken soll in der Breite und Länge das Bachbett des Steinbachs vergrößern und eine Schutzbepflanzung haben.
Begründung
Bei der Steinbachbegehung am 16.12.2021 waren Fachleute aus verschiedenen Ämtern, Ortsbeiratsmitglieder und Vertreter von Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden beteiligt. Es wurden verschiedene Probleme erörtert, die jetzt schon bestehen und die zu erwarten sind. Die Anlage eines natürlichen Retentionsraumes wurde übereinstimmend als Verbesserung der hydrologischen und biologischen Situation gesehen. Vor einigen Jahren gab es ein Hochwasser, bei dem einige Bewohner aus dem Erdgeschoss der Altenwohnanlage evakuiert werden mussten. Danach wurde die betonierte Stauwanne sowie das Rückhaltegitter vor der Einmündung in die beiden Abflussrohre vergrößert. Trotzdem muss weiter von der Gefahr einer Überflutung z. B. bei Starkregen ausgegangen werden, da die Altenwohnanlage in derselben Geländemulde liegt wie das Staubecken, der Abstand gering ist und die Abflussrohre außerdem nur einen normalen Durchmesser haben. Ein Retentionsbecken, das westlich vor der betonierten Stauwanne liegt, würde die Gefahr einer Überflutung verringern. Der Steinbach führt oftmals kein Wasser, sondern liegt trocken. Dennoch fließt sowohl das Wasser aus dem Lachgraben als auch das Regen-/Tau-Oberflächenwasser von den landwirtschaftlich genutzten Abhängen hinab in das tief gelegene Bachbett. Der agrarisch hochwertige Boden besteht hier aus einer sehr dichten Löss-Lehmschicht. In dem Geröll des trocken liegenden Steinbachs verdunstet oder versickert dieses Ablaufwasser schnell. Von den abfallenden Wiesen- und Agrarflächen könnten Sammler (kleine Drainagen) dem Retentionsbecken gezielt das ablaufende Wasser zuführen. Ein genügend großes Retentionsbecken bildet eine Schlammschicht am Boden, die wiederum ein Lebensraum und Schutzraum für Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen ist, die Biodiversität fördert und die einen Austausch mit dem Grundwasser eingeht. Wenn die Pläne für eine Bebauung des Lachgrabengebietes fortgeführt werden, muss die Erhaltung des hydrologischen Systems im Steinbachtal gewährleistet werden. Die Planungsentwürfe müssen den Ablauf des Oberflächenwassers ohne weitere Belastung der Kanalisation berücksichtigen. Der Bau eines Retentionsbeckens hat zudem den Vorteil, dass es mit seiner Wasseroberfläche ausgleichend auf die Temperatur innerhalb eines Wohngebietes wirkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2022OFOF 121/8Rückhaltebecken für den SteinbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1694Rückhaltebecken für den SteinbachDirektanregung
- 30. Mai 2022STST 1272Rückhaltebecken für den SteinbachStellungnahme
- 27. Juni 2023OFOF 315/8Rückhaltebecken für den Steinbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juli 2023VV 730Rückhaltebecken für den Steinbach?Anfrage
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 2214Rückhaltebecken für den Steinbach?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats