Rückhaltebecken für den Steinbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinbach erkannt und plant den Bau eines technischen Hochwasserrückhaltebeckens, um die Hochwassergefahren insbesondere bei mittleren bis großen Hochwassern zu reduzieren. Zudem wird die Schaffung naturnaher Retentionsbecken in Betracht gezogen, jedoch mit Einschränkungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei extremen Wetterereignissen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bereits in den 70er/80er Jahren wurden auf konzeptioneller Ebene erste Überlegungen zur Ausweisung von Rückhalteraum in den Auen des Steinbaches angestellt. Weitere Untersuchungen zur konkreten Erfassung des Niederschlag-Abfluss-Geschehens am Steinbach wurden in den 90er Jahren beauftragt. Vorrangiges Ziel war es, die damalige Leistungsfähigkeit des Gewässers zu erfassen, Defizite festzustellen und ein verbessertes Hochwasserschutzkonzept, insbesondere für den Stadtteil Praunheim, zu entwickeln. Als Maßnahmen des Hochwasserschutzkonzeptes wurden neben dem Ausbau des Gewässers und der Entsiegelung der Einzugsgebietsflächen auch der Bau von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) geprüft. In diesem Zusammenhang wurden mehrere HRB projektiert, dimensioniert sowie eine erste Kartierung zur Standortauswahl durchgeführt. Als Ergebnis konnten die Standorte in der Gemarkung Steinbach, westlich der BAB 5 und innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt, auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei Auf dem Lehm festgestellt werden. Aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der damaligen Nutzung wurde der zweitgenannte Standort seitens der städtischen Ämter favorisiert. Im weiteren Projektverlauf kamen Bedenken aus der Bevölkerung und der Landwirtschaft auf und das Projekt kam vor der Genehmigungsplanung zum Erliegen. Aktuell ruht das Projekt.
Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes in der Fläche, wie die Schaffung eines naturnahen Retentionsbeckens, sind grundsätzlich geeignet, die Hochwassergefahren bei niedrigen, fünf- bis zehnjährlichen Hochwassern zu reduzieren. Sie verlieren allerdings bei selteneren Ereignissen ihre Wirkung, da sie wegen ihrer Auslegung und Geländegeometrie bereits mit Wasser gefüllt sind, wenn die Hochwasserspitze ankommt. Daher können sie bei mittleren bis großen Ereignissen nicht zu einer wirkungsvollen Scheitelkappung beitragen. Um eine weitere Verbesserung der Situation am Steinbach insbesondere bei mittleren bis großen Hochwassern zu erzielen, wäre demnach der Bau eines aufwendigeren, technischen Hochwasserrückhaltebeckens erforderlich.
In Bezug auf die Anregung des Ortsbeirates ist zu berücksichtigen, dass naturnahe HRB im Teil- oder Dauerstau einen so genannten "Totraum" beinhalten, der im Rahmen des Hochwasserschutzes nicht aktiv bewirtschaftet werden kann. Das Beckenvolumen eines naturnahen HRB muss folglich ein um den "Totraum" vergrößertes Rückhaltevermögen aufweisen.
Im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept 4 - Frankfurt Nordwest - wurde eine neue Niederschlag-Abfluss-Untersuchung beauftragt. Auf Basis neuer Berechnungsmodelle und Erkenntnisse zum Niederschlagsgeschehen im Einzugsgebiet soll die Leistungsfähigkeit des Steinbaches ermittelt werden. Ziel ist, eine aktuelle Grundlage zum Aufbau eines Hochwasserschutzkonzeptes und zur weiteren Maßnahmenplanung zu erhalten.
Der Magistrat erachtet es nicht als sinnvoll, die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen direkt oder durch Drainageleitungen an den Steinbach anzubinden. Die Stadt verfolgt vielmehr das Ziel, den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken und das Niederschlagswasser durch unterschiedlichste Maßnahmen in der Fläche zu belassen, so dass es gerade nicht zum Abfluss kommt.
Insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen leiden infolge des Klimawandels durch länger anhaltende Trockenzeiten unter einer zunehmenden Wasserarmut, wodurch künstliche Bewässerungssysteme erforderlich werden. Drainageleitungen würden dazu führen, bereits versickertes Niederschlagswasser wieder dem Bodenkörper zu entnehmen und wirken nicht nachhaltig auf den natürlichen Wasserhaushalt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2022OFOF 121/8Rückhaltebecken für den SteinbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2022OMOM 1694Rückhaltebecken für den SteinbachDirektanregung
- 30. Mai 2022Sie sind hierSTST 1272Rückhaltebecken für den SteinbachStellungnahme
- 27. Juni 2023OFOF 315/8Rückhaltebecken für den Steinbach?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juli 2023VV 730Rückhaltebecken für den Steinbach?Anfrage
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 2214Rückhaltebecken für den Steinbach?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab