Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass am Willy-Brandt-Platz kein Alkoholverbot verhängt wird, da dieser Platz aufgrund seiner Gestaltung und Nutzung nicht die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Die Entscheidung basiert auf einer Abwägung der Grundrechte und der aktuellen Lagebeurteilung.
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Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Auswahl der in eine kommunale Allgemeinverfügung einzubeziehenden Plätze und Orte für Alkoholverbote hat stets im Lichte einer Grundrechtsabwägung - geringstmöglicher angemessener, erforderlicher und geeigneter Eingriff in das Recht der freien Entfaltung jedes Einzelnen - zu erfolgen, um nicht unverhältnismäßig und damit rechtswidrig zu sein. Die seinerzeitige Auswahl fußte im Wesentlichen auf den in den beteiligten Ämtern bestehenden Erkenntnissen über Tatsachen, wo sich bislang während oder auch schon vor der Pandemielage Probleme mit Alkoholkonsum, problematischen bzw. aggressiven Menschenansammlungen, allgemeinem extrem hochfrequentem Fußgängerverkehr oder ortsbezogener Überfüllung von Flächen ergeben hatten. Aufgrund seiner vorrangigen Funktion als Fußgängerachse zwischen der Innenstadt und dem Anlagenring bzw. dem Bahnhofsviertel sowie in seiner Funktion als Umsteigepunkt im ÖPNV ist der Willy-Brandt-Platz sicherlich stark frequentiert. Mangels vorhandener Gastronomiebetriebe oder Einzelhandelsgeschäfte entfaltet er, wohl auch wegen seiner sehr großzügigen Platzgestaltung, weniger Aufenthaltsqualität als andere Plätze in Frankfurt und entspricht daher nicht den vorgenannten Kriterien. Aus diesem Grund wurde der Willy-Brandt-Platz nach erfolgter Lagebeurteilung nicht in die Liste der Alkoholverbotszonen aufgenommen.
Zu 2.: Ob der Willy-Brandt-Platz im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den dann geltenden Restriktionen unterliegen oder erneut von einem Alkoholverbot ausgenommen wird, richtet sich nach der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Lagebeurteilung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 112/1Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021VV 139Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?Anfrage
- 3. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2171Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab