Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fragt nach den Gründen, warum am Willy-Brandt-Platz kein Alkoholverbot ausgesprochen wurde, obwohl dies an vielen anderen Orten während der Coronapandemie der Fall war. Ziel ist es, Klarheit über die Entscheidung des Magistrats zu erhalten und mögliche zukünftige Ausnahmen zu diskutieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Willy-Brandt-Platz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Neues zu Willy-Brandt-Platz per E-MailFragen an den Magistrat
- Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde?
- Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen?
Kontext
Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 112/1Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021Sie sind hierVV 139Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?Anfrage
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2171Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen