Weinstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf Wunsch des Ortsbeirates die Weinstraße in eine Einbahnstraße umgewandelt, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Trotz Bedenken des Magistrats wird eine bauliche Umstrukturierung abgelehnt, da das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer nicht durch Verkehrsmaßnahmen behoben werden kann.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Weinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Weinstraße wurde trotz Bedenken des Magistrats auf Wunsch des Ortsbeirates in eine Einbahnstraße umgewandelt. Hierbei wurde, wie seitens des Ortsbeirats gewünscht, die Einbahnstraße in der Form eingerichtet, dass der Verkehr von der Homburger Landstraße in Richtung Gießener Straße durch die Weinstraße fahren kann. Die Parkordnung und die Beschilderung wurden entsprechend der neuen Verkehrsführung angepasst. Diese ist eindeutig erkennbar.
Es handelt sich bei den Falschfahrenden um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsführenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Eine erneute bauliche Umstrukturierung wird durch den Magistrat abgelehnt.
Die Städtische Verkehrspolizei hat eine Testmessung in der Weinstraße vorgenommen. In einem Messzeitraum von zwei Stunden wurden lediglich 27 Fahrzeuge erfasst, von denen ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hat.
Von weiteren Messungen wird abgesehen, da diese zu Lasten stärker betroffener Örtlichkeiten gehen und das Verkehrsaufkommen zudem sehr niedrig ist.
Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße findet im fließenden Verkehr statt. Originär ist hier die Landespolizei zuständig, diese wurde informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2023OFOF 605/10WeinstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juni 2023OMOM 4025WeinstraßeDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2087WeinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab