Baugebiet "Nördlich Weinstraße/Gießener Straße" in Preungesheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Bedenken der Anwohner des Baugebiets "Nördlich Weinstraße/Gießener Straße" ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen. Insbesondere wird eine bessere Verkehrserschließung sowie eine Erhöhung der Stellplatzanzahl gefordert.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 12.01.2027 antworten. Noch 68 Tage.Warum?
Gießener Straße — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.10.2026.
- Fußgängerschild an der Kreuzung Gießener Straße / Ecke Homburger Landstraße20.10.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umweltverschmutzung technisch erschweren20.10.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51920.10.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten,
- die verschiedenen Bedenken aus der Nachbarschaft des Baugebietes "Nördlich Weinstraße/Gießener Straße" in Preungesheim sehr ernst zu nehmen und möglichst Verbesserungen vor Ort umzusetzen;
- die Verkehrserschließung mindestens während der Bauphase des Baugebietes Nördlich Weinstraße/Gießener Straße" in Preungesheim und auch grundsätzlich direkt über die Gießener Straße in das Baugebiet zu veranlassen;
- mehr Stellplätze im Baugebiet Nördlich Weinstraße/Gießener Straße" in Preungesheim zu erzielen.
Begründung
Vermeidbare Belastungen der Nachbarschaft im sehr beengten Bereich im und um den historischen Teil Preungesheims sind dringend zu unterlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Oktober 2026 richtete Ortsbeirat 10 diese Direktanregung an den Magistrat.