Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Parkordnung an der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zu ändern, um den Gehweg für Fußgänger:innen zu sichern. Die Parkmarkierung soll entfernt werden, um die Sicherheit für Radfahrer:innen zu erhöhen und die Sicht zwischen Verkehrsteilnehmer:innen zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Breitlacherstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Carsharing Stellplatz in West-Rödelheim16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Breitlacherstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Hintergrund für die Änderung der Parkordnung ist die Fachaufsichtsbeschwerde eines Anwohners, dass durch die markierten Parkstände die verbleibende Restbreite des Gehweges von 1,00 Meter für Fußgänger:innen nicht mehr den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) entspräche.
Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Beschwerdeführer und einem Bediensteten der Oberen Straßenverkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) wurde festgelegt, dass auf Grund des hohen Parkdrucks weiterhin an der "halbhüftigen" Parkordnung festgehalten wird. Die Parkbeschilderung mittels Verkehrszeichen (VZ) 315 StVO bleibt bestehen, da ansonsten sämtliche Stellplätze in dem benannten Bereich entfallen würden. Allerdings soll die Parkmarkierung entfernt werden.
Mit der Aufsichtsbehörde wurde vereinbart, dass das Parkverhalten überprüft wird. Falls sich herausstellt, dass der Abstand von 1,20 Meter nicht eingehalten wird, können neue Markierungen erfolgen.
Im Bereich der Hausnummer 59 ist gemäß der StVO auf der Fahrbahn zu parken, auch wenn gegenüber nicht geparkt werden darf (enge Fahrbahn). Wenn sich die Verkehrsteilnehmer:innen gesetzeskonform verhalten würden, wären die Radfahrer:innen hier nicht gefährdet.
Zur Neuordnung des Parkraums sieht der Magistrat hier lediglich die Möglichkeit einer Aufhebung des Gehwegparkens und damit die Pflicht, auf einer Straßenseite auf der Fahrbahn zu parken. Damit würden jedoch auch aufgrund der geringen Fahrbahnbreite die Parkplätze auf einer Seite komplett entfallen. Die Sicht unter den Verkehrsteilnehmer:innen würde sich durch diese Parkordnung verbessern und würde auch zur Sicherheit für die Radfahrer:innen beitragen. Für Fußgänger:innen wäre es eine komfortable Entscheidung und würde zudem für Klarheit bei den Kraftfahrzeugführer:innen sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2022OFOF 145/7Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 24. Mai 2022OMOM 2160Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Direktanregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2034Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab