Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Rücknahme der Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 und die Erstellung eines ganzheitlichen Parkraumkonzepts. Dies geschieht aufgrund der Gefährdung von Radfahrern und der unverständlichen Situation für Anwohner. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Parksituation und der Verkehrssicherheit.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Breitlacherstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Carsharing Stellplatz in West-Rödelheim16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Breitlacherstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem OBR abzustimmen.
Begründung
Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dieses mit Augenmaß und Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch den Antragssteller die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von ca. 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der OBR im Vorfeld der Änderung nicht mit einbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2022Sie sind hierOFOF 145/7Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 24. Mai 2022OMOM 2160Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Direktanregung
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2034Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)