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Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept zu erstellen. Dies geschieht, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten und die unverständliche Parksituation zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Breitlacherstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert , die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen.

Begründung

Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2022OFOF 145/7Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  2. 24. Mai 2022Sie sind hier
    OMOM 2160Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
    Direktanregung
  3. 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2034Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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