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Wo bleiben die "Krachblitzer" gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der Europa Allee?

Vorlagentyp: STMagistrat
57 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anfrage zu Krachblitzern gegen laute Fahrzeuge. Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen und geeigneter Geräte ist der Einsatz solcher Blitzer derzeit nicht möglich. Die Verkehrspolizei plant jedoch, einen Enforcement-Trailer nach Abschluss der Baumaßnahmen im Tunnel zu beantragen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Ein ausschließlicher Einsatz von "Krachblitzern" oder "Lärmblitzern", welche autonom Verkehrsverstöße identifizieren, ist bereits in Ermangelung einer Rechtsgrundlage nicht möglich. Davon abgesehen stehen in Deutschland auch keine Geräte zur Verfügung, welche über die obligatorische Zulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt verfügen. Da derzeit für solche technischen Geräte auch keine geeigneten gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Immissionswerte von Fahrzeugen bestehen (je nach Fahrzeugtypen und Zulassungsdatum variieren die Werte) ist nach alledem auch in absehbarer Zeit nicht mit "Lärmblitzern" zu rechnen. Zu 3. Die Städtische Verkehrspolizei wird bei der zuständigen Behörde (Hessische Polizeiakademie) für den Bereich des Tunnels einen Standort für den Enforcement-Trailer beantragen. Aufgrund der fortlaufend baustellenbedingten Änderung der Verkehrsführung, die Einfluss auf das Verkehrsverhalten haben, kann dies jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. Die im gesamten Stadtgebiet durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen wirken sich auch insgesamt positiv auf den Lärmpegel aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2019OFOF 1109/1Dem Lärmschutz verpflichtet: „Krachblitzer“ gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende FahrweisenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. November 2019OMOM 5449Dem Lärmschutz verpflichtet: „Krachblitzer“ gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende FahrweisenDirektanregung
  3. 6. März 2020STST 446Dem Lärmschutz verpflichtet: "Krachblitzer" gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende FahrweisenStellungnahme
  4. 25. Juli 2020OFOF 1375/1Wo bleiben die „Krachblitzer“ gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der EuropaAllee?Ortsbeiratsantrag · U.B.
  5. 18. August 2020VV 1716Wo bleiben die „Krachblitzer“ gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der EuropaAllee?Anfrage
  6. 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 Wochen
    STST 2018Wo bleiben die "Krachblitzer" gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der Europa Allee?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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