Dem Lärmschutz verpflichtet: „Krachblitzer“ gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
"Krachblitzer" gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die in der Stadt Paris in 40 Ausfertigungen getesteten sog. Noise-Radar-Geräte oder "Lärmblitzer" sich als geeignetes Instrument dafür erwiesen haben, um unnötigen Poser-Lärm zu begrenzen. Mit vier Mikrofonen hören diese Geräte gleichzeitig den Verkehr ab. Fällt ein Fahrzeug dabei mit zu lauten Geräuschen auf, wird das Fahrzeug eindeutig identifiziert und zugehörige Kameras nehmen das Krach erzeugende Fahrzeug auf. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu berichten, ob er den Einsatz solcher Geräte in der Frankfurter Innenstadt - im Sinne des Lärmschutzes - begrüßen und fördern wird. Begründung: Seit Jahren beklagt sich die Bewohnerschaft aus der Innenstadt über die Heimsuchungen von einer kleinen Gruppe aus Personen mit abweichendem Verhältnis zu einem Beförderungsmittel, nämlich getunten Kraftfahrzeugen und Motorrädern Diese Gerätschaften und die Fahrweise ihrer Halter und weniger Halterinnen sind in der Frankfurter Innenstadt eine der Hauptursachen für verstärkten Straßenlärm. Bisher können die Verursacher in der Regel nicht eindeutig ausfindig gemacht oder nur aufwändig durch Sondereinheiten der Polizei ermittelt werden. Die Erfolge in der Frankfurter Lärmbekämpfung sind insgesamt mäßig und die Beschwerdelage bleibt konstant. Angesichts der bekannten Untätigkeit der Frankfurter Verkehrsüberwachung - mit all ihren negativen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner - erscheint die Unterstützung durch derartige Geräte sinnvoll und notwendig um einen besseren Lärmschutz zu gewährleisten.
Inhalt
Antrag vom 20.10.2019, OF 1109/1
Betreff: Dem Lärmschutz verpflichtet: "Krachblitzer" gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die in der Stadt Paris in 40 Ausfertigungen getesteten sog. Noise-Radar-Geräte oder "Lärmblitzer" sich als geeignetes Instrument dafür erwiesen haben, um unnötigen Poser-Lärm zu begrenzen. Mit vier Mikrofonen hören diese Geräte gleichzeitig den Verkehr ab. Fällt ein Fahrzeug dabei mit zu lauten Geräuschen auf, wird das Fahrzeug eindeutig identifiziert und zugehörige Kameras nehmen das Krach erzeugende Fahrzeug auf. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu berichten, ob er den Einsatz solcher Geräte in der Frankfurter Innenstadt - im Sinne des Lärmschutzes - begrüßen und fördern wird.
Begründung: Seit Jahren beklagt sich die Bewohnerschaft aus der Innenstadt über die Heimsuchungen von einer kleinen Gruppe aus Personen mit abweichendem Verhältnis zu einem Beförderungsmittel, nämlich getunten Kraftfahrzeugen und Motorrädern Diese Gerätschaften und die Fahrweise ihrer Halter und weniger Halterinnen sind in der Frankfurter Innenstadt eine der Hauptursachen für verstärkten Straßenlärm. Bisher können die Verursacher in der Regel nicht eindeutig ausfindig gemacht oder nur aufwändig durch Sondereinheiten der Polizei ermittelt werden. Die Erfolge in der Frankfurter Lärmbekämpfung sind insgesamt mäßig und die Beschwerdelage bleibt konstant. Angesichts der bekannten Untätigkeit der Frankfurter Verkehrsüberwachung - mit all ihren negativen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner - erscheint die Unterstützung durch derartige Geräte sinnvoll und notwendig um einen besseren Lärmschutz zu gewährleisten.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 1109/1Dem Lärmschutz verpflichtet: „Krachblitzer“ gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende FahrweisenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2019OMOM 5449Dem Lärmschutz verpflichtet: „Krachblitzer“ gegen unzulässig getunte Fahrzeuge und lärmende FahrweisenDirektanregung
- 6. März 2020STST 446Dem Lärmschutz verpflichtet: "Krachblitzer" gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende FahrweisenStellungnahme
- 25. Juli 2020OFOF 1375/1Wo bleiben die „Krachblitzer“ gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der EuropaAllee?Ortsbeiratsantrag · U.B.
- 18. August 2020VV 1716Wo bleiben die „Krachblitzer“ gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der EuropaAllee?Anfrage
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 2018Wo bleiben die "Krachblitzer" gegen unzulässige getunte Fahrzeuge und lärmende Fahrweisen auf der Europa Allee?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme