Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichen
Zusammenfassung
Die Mainova AG bekräftigt ihr Interesse an der Vermietung von Liegenschaften, um einen Mehrwert für die Stadt Frankfurt am Main zu schaffen. Derzeit ist das Gebäude des Wasserturms bereits an einen gemeinnützigen Verein vermietet, weshalb eine Neuvergabe des Pachtvertrags nicht möglich ist.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist die Mainova AG immer daran interessiert, Liegenschaften zu vermieten, bzw. einer Nutzung zuzuführen, um damit einen Mehrwert für die Mainova AG und die Stadt Frankfurt am Main zu generieren. Sowohl das Gebäude selbst sowie auch das Gelände der Liegenschaft in Eschersheim sind derzeitig bereits längerfristig an einen gemeinnützigen Verein vermietet und eine Kündigung des Mietvertrags liegt der Mainova AG nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann der in der Begründung genannte Zeitraum bezüglich der Neuvergabe des Pachtvertrags nicht bestätigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021OFOF 48/9Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Juni 2021OFOF 54/9Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juli 2021OMOM 558Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenDirektanregung
- 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2007Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab