Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Nutzung des Wasserturms in Eschersheim zu ermöglichen. Dies soll durch die Unterstützung eines neuen Pachtvertrags mit einem geeigneten Pächter geschehen, um den Wasserturm für die Bürger zugänglich zu machen.
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Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche Nutzung des Wasserturmareals in Eschersheim zu unterstützen und sich bei der Eigentümerin Mainova AG für eine Vergabe eines neuen Pachtvertrags an einen Pächter einzusetzen, der ein öffentliches Nutzungskonzept für den Stadtteil unterstützt.
Begründung
Eine öffentliche Nutzung war aufgrund des bestehenden Pachtvertrags bisher nicht möglich. Dieser bestehende Pachtvertrag für den Wasserturm wird voraussichtlich im Sommer 2022 auslaufen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021OFOF 48/9Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Juni 2021OFOF 54/9Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juli 2021Sie sind hierOMOM 558Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenDirektanregung
- 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2007Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats