Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat Eschersheim beantragt, dass der Magistrat sich für eine öffentliche Nutzung des Wasserturms einsetzt. Dies geschieht, um den Wasserturm als Wahrzeichen des Stadtteils wieder zugänglich zu machen und eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen. Der bestehende Pachtvertrag läuft im Sommer 2022 aus, was eine neue Vergabe ermöglicht.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich für eine öffentliche Nutzung des Wasserturms in Eschersheim einzusetzen und die Eigentümerin Mainova aufzufordern, einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen.
Begründung
Der Wasserturm ist eines der Wahrzeichen Eschersheim. Seit Langem wird von verschiedensten Akteuren in der Bevölkerung der Wunsch geäußert, den Wasserturm wieder in den Stadtteil zu öffnen und für eine öffentliche Nutzung - z.B. in Form eines Bürgertreffs, einer kulturellen Nutzung ö.ä. - zugänglich zu machen. Bisher war dies aufgrund eines bestehenden Pachtvertrags nicht möglich. Dieser bestehende Pachtvertrag für den Wasserturm wird voraussichtlich im Sommer 2022 auslaufen. Wir bitten den Magistrat, sich für eine Vergabe eines neuen Pachtvertrags an einen Pachtnehmer einzusetzen, der ein öffentliches Nutzungskonzept für den Stadtteil unterstützt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021Sie sind hierOFOF 48/9Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Juni 2021OFOF 54/9Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juli 2021OMOM 558Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenDirektanregung
- 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2007Öffentliche Nutzung des Wasserturms ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 CDU, FDP und BFF