Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Kontakt zu den Frankfurter Kirchengemeinden aufgenommen, um über die Information der Glaubensgemeinschaften nach dem Ableben von Bürgerinnen und Bürgern zu beraten. Die Gespräche sind noch im Gange, und eine finale Stellungnahme kann derzeit nicht abgegeben werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat hat in der vorgenannten Sache Kontakt zum Ortsbeirats 6 und zu Vertretern der Frankfurter Kirchengemeinden aufgenommen. Die entsprechenden Gespräche und Abstimmungen laufen noch, sodass binnen der gesetzten Frist leider keine finale Stellungnahme abgegeben werden kann. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2024OFOF 1082/6Nach dem Ableben von Bürgern/Bürgerinnen unverzüglich die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informierenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 3. September 2024OMOM 5809Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern unverzüglich die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informierenDirektanregung
- 18. November 2024Sie sind hierSTST 1959Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informierenStellungnahme
- 2. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 874Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab