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Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen

Vorlagentyp: STMagistrat
184 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956

Betreff: Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen Planungen zur Umgestaltung der genannten Straßenabschnitte der Brahmsstraße, Nordendstraße, Weberstraße und Richard-Wagner-Straße sind derzeit vom Magistrat nicht vorgesehen. Im Rahmen des Umbaus des St. Marienkrankenhauses beteiligt sich der Investor nicht finanziell an einer Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes. zu 1: Eine Änderung der Parkplatzanordnung ist nicht vorgesehen. Das Brandschutzkonzept für die Baumaßnahme sieht den Wegfall einiger Stellplätze für Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen vor. zu 2 und 3: Das St. Marienkrankenhaus liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone, welche durch die Nibelungenallee, die Eckenheimer - und die Friedberger Landstraße sowie die Glauburgstraße begrenzt wird. Radverkehrsanlagen und Fußgängerüberwege sind daher verzichtbar. zu 4: Straßendecken und Seitenräume, welche durch Baumaßnahmen beschädigt wurden, sind - in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt - durch den Bauherren bestandsnah wieder herzustellen. Hierzu erfolgt eine Beweissicherung vor Baubeginn. zu 5: Weitere Baumpflanzungen sind grundsätzlich zu befürworten. Sie würden das Quartier zusätzlich aufwerten und der zunehmenden Erwärmung städtischer Bereiche entgegen wirken. Baumpflanzungen können allerdings nur bei Trassenfreiheit und gemäß der städtischen Ausbaustandards für öffentliche Grünflächen und Straßenbegleitgrün umgesetzt werden. Spiel- und Begegnungsräume sowie Gehwegverbreiterungen und neue Baumstandorte sind in diesem Bezirk in der Regel nur zu Lasten des ruhenden Verkehrs realisierbar. Dem Magistrat ist der hohe Parkdruck in dem betreffenden Gebiet bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2016OFOF 107/3Bebauung Areal Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung und nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Dezember 2016OMOM 1053Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenDirektanregung
  3. 10. April 2017STST 698Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzenStellungnahme
  4. 22. September 2017Sie sind hier
    STST 1956Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen
    Stellungnahme
  5. 9. Januar 2020OFOF 788/3Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinder SpielplatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 20. Februar 2020OMOM 5844Verkehrsberuhigung Nordendstraße/KinderspielplatzDirektanregung
  7. 20. Februar 2020OMOM 5845Umfeldplanung ehemaliges MarienkrankenhausDirektanregung
  8. 20. Februar 2020OFOF 833/3Umfeldplanung ehemaliges MarienkrankenhausOrtsbeiratsantrag · CDU
  9. 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 184 WochenSTST 829Umfeldplanung ehemaliges MarienkrankenhausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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