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Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten

Vorlagentyp: STMagistrat
76 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend nach Sonnenuntergang beschlossen. Dies umfasst den Rückbau von Gasleuchten und die Umrüstung auf energiesparende LED-Beleuchtung, um die Sicherheit und Nachhaltigkeit zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Katharinenkreisel — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat - auf der Basis des 2021 geschlossenen Koalitionsvertrags - seine Anstrengungen verstärkt und zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um das Rückbauprogramm von Gasleuchten beschleunigt voranzutreiben. Die Reihenfolge dieses Rückbaus im ganzen Stadtgebiet orientiert sich vorrangig an dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfungen der Masten. Eine Priorisierung einzelner Straßen oder Ortsbezirke gibt es dabei nicht.

Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten kann es vorkommen, dass einige der Gasleuchten zu Störungen neigen und sich dadurch die Beleuchtungsstärken reduzieren. Der Magistrat hat daher die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) beauftragt, die Beleuchtungssituation in den genannten Straßen zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Der Magistrat weist generell darauf hin, dass etwaige Störungen direkt an die SRM gemeldet werden können. Dazu stehen eine Meldeplattform unter folgendem Link: https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html sowie eine telefonische Störungsannahme unter der Nummer 069 213 - 88110 rund um die Uhr zur Verfügung. Gemeldete Störungen werden in der Regel innerhalb von zwei Tagen behoben.

Zu

  1. In Hessen gibt es keine allgemeine Pflicht zur Beleuchtung von Wegen und Straßen. Daher wurde sich bei der Errichtung der Beleuchtungsanlage am Katharinenkreisel an der zum Errichtungszeitraum gültigen Norm orientiert. Die Beleuchtungsanlage wird im betriebsbereiten Zustand unterhalten, die Wegeverbindungen können bei gegenseitiger Rücksichtnahme genutzt werden. Eine nachträgliche Montage einer Beleuchtungsanlage an der Verbindungsbrücke über der Theodor-Heuss-Allee ist nicht möglich. Die Wegeverbindung profitiert hier von den umgebenen Beleuchtungsanlagen. Diese Lichtpunkte liegen höher und beleuchten die Wegeverbindung indirekt. Damit wird auch ein Effekt im Sinne der Nachhaltigkeit erzielt. In der Ginnheimer Straße verbleiben die vorhandenen Gasleuchten auf Grundlage der durchgeführten Standsicherheitsprüfung bis auf Weiteres. Die Gasbeleuchtung in der Markgrafenstraße wird voraussichtlich 2026 gegen energiesparende LED-Beleuchtung ausgetauscht. Diese ist in der Leistungsaufnahme und im Energieverbrauch so ausgelegt, dass keine adaptive Steuerung benötigt wird. Da zum Schutz von Flora und Fauna erhebliche Schutzmaßnahmen mit entsprechenden Kosten getroffen werden müssen, kann im Parrotweg eine Beleuchtungsanlage nicht wirtschaftlich errichtet und unterhalten werden. Der Bereich wird durch die parallel verlaufende Straße Am Römerhof beleuchtet. Zu
  2. Ein genaues Datum des kompletten Rückbaus aller Gasleuchten im Ortsbezirk 2 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden. Der Rückbau hängt von den jeweiligen Ergebnissen der eingangs erläuterten Standsicherheitsprüfung ab. Zu
  3. Viele Leuchten im Ortsbezirk 2 werden derzeit bereits direkt nach dem Einschalten mit 50 Prozent der Leistung betrieben. Die Umrüstung auf LED-Technik erfolgt im Zuge des Gasrückbaus. Die Leuchten mit Sensoren zu versehen wäre im Verhältnis zur Nutzung wenig sinnvoll und steht aufgrund der starken Frequentierung nicht im Verhältnis zum Investitionsaufwand. Zu
  4. Eine bundesweit rechtsverbindliche Klärung der Frage, wann Lichtimmissionen als schädliche Umwelteinwirkung gelten, existiert nicht. Hier greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2022OFOF 346/2Aufenthaltsqualität in Bockenheim und Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
  2. 2. Mai 2022OMOM 2085Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleistenDirektanregung
  3. 22. August 2022STST 1882Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleistenStellungnahme
  4. 10. März 2023STST 677Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleistenStellungnahme
  5. 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 Wochen
    STST 1952Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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