Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof"
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1939
Betreff: Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof"
Zu 1.: Die Inbetriebnahme der Linie U5 wird sich, insbesondere wegen der besonderen Anforderungen bei der Kampfmittelräumung, deutlich verschieben. Mit dem Betriebsstart ist jetzt im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen.
Zu 2.: Im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet "Am Römerhof" wird die Verlängerung der Stadtbahn und Einrichtung von Haltestellen im Bereich des Kreisels Schmidtstraße sowie in der Nähe des geplanten Schulstandorts im Kurvenbereich der Straße Am Römerhof geprüft. Als weitere Netzergänzung in Richtung Westen wurde mit dem Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (GVP 2005) eine Verlängerung der Stadtbahn aus dem Europaviertel in Richtung Nied/Höchst als langfristige Option beschlossen. Untersuchungen haben gezeigt, dass auf dieser Relation eine hohe Nachfrage nach einer solchen Direktverbindung zwischen der Innenstadt und Höchst besteht. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung für einen zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehr wird diese Option weiter aufrechterhalten und durch die Planungen der Stadtbahnverlängerung zur Erschließung des Gebietes "Am Römerhof" nicht verbaut. Zur Umsetzung der westlichen Stadtbahnverlängerung in Richtung Nied/Höchst ist eine Querung der Trasse der Regionalbahn RB 15, sowie der Autobahn A 5 unter Nutzung der vorhandenen Brückenbauwerke notwendig. Dazu ist es erforderlich die Stadtbahn auf das entsprechende Geländeniveau zu bringen und mit den vorhandenen Trassen zu verknüpfen.
Zu 3.: Die Regionalbahn RB 15 (Taunusbahn) bedient den Teilabschnitt zwischen Bad Homburg und dem Frankfurter Hauptbahnhof nur von Montag bis Freitag und nur während der Hauptverkehrszeit. Daher kann sie in keinem Fall maßgeblich zur Erschließung des neuen Wohngebietes beitragen. Vor dem Hintergrund des Fahrtenangebotes und mit Blick auf die "konkurrierende" Erschließung durch die Stadtbahn ist von einem unzureichenden Fahrgastpotenzial für einen solchen Halt auszugehen. Von daher gibt es derzeit keine Überlegungen zur Einrichtung einer zusätzlichen Station der Taunusbahn.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2018OFOF 594/2Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 11. Juni 2018OMOM 3332Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“Direktanregung
- 1. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1939Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab