Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
"Am Römerhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit den weiteren Verkehrsplanungen für das Neubaugebiet "Am Römerhof" wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in räumlicher Nähe zum Neubaugebiet eine zusätzliche Haltestelle der Taunusbahn (RB 15 des RMV) eingerichtet werden kann; 2. ob eine Weiterführung der U-Bahn-Linie U5 über das Europaviertel hinaus zum Neubaugebiet "Am Römerhof" mit anschließender Weiterführung bis nach Höchst (letzteres auf der S-Bahn-Bestandsstrecke) möglich ist. Begründung: Das Neubaugebiet benötigt eine gute und leistungsfähige Anbindung an den ÖPNV.
Inhalt
Antrag vom 04.06.2018, OF 594/2
Betreff: Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit den weiteren Verkehrsplanungen für das Neubaugebiet "Am Römerhof" wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in räumlicher Nähe zum Neubaugebiet eine zusätzliche Haltestelle der Taunusbahn (RB 15 des RMV) eingerichtet werden kann; 2. ob eine Weiterführung der U-Bahn-Linie U5 über das Europaviertel hinaus zum Neubaugebiet "Am Römerhof" mit anschließender Weiterführung bis nach Höchst (letzteres auf der S-Bahn-Bestandsstrecke) möglich ist.
Begründung: Das Neubaugebiet benötigt eine gute und leistungsfähige Anbindung an den ÖPNV.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2018Sie sind hierOFOF 594/2Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 11. Juni 2018OMOM 3332Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“Direktanregung
- 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1939Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme