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Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 594/2 vom 04.06.2018

Betreff: Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof" Im Zusammenhang mit den weiteren Verkehrsplanungen für das Neubaugebiet Am Römerhof wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der aktuelle Planungsstand des Ausbaus der U-Bahn-Linie U 5 in das Europaviertel ist; 2. ob eine Weiterführung der U-Bahn-Linie U 5 über das Europaviertel hinaus zum Neubaugebiet Am Römerhof mit anschließender Weiterführung bis nach Höchst (letzteres auf der S-Bahn-Bestandsstrecke) möglich ist; 3. ob in räumlicher Nähe zum Neubaugebiet eine zusätzliche Haltestelle der Taunusbahn (RB 15 des RMV) eingerichtet werden kann.

Begründung: Das Neubaugebiet benötigt eine gute und leistungsfähige Anbindung an den ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2018OFOF 594/2Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  2. 11. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3332Verkehrsplanung Neubaugebiet „Am Römerhof“
    Direktanregung
  3. 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1939Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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