Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr
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- Auf dem Paulsplatz befinden sich seit längerer Zeit provisorische Fahrleitungsmasten, die durch massive Betonfundamente20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1854
Betreff: Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr Zu 1.: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft alle Geschäftsprozesse untersuchen lassen. Nach dem vorliegenden Gutachten hat die Schmutzwasserentsorgung einen Anteil von 77,87 % und die Niederschlagswasserentsorgung einen Anteil von 22,13 % an den Gesamtkosten der Abwasserreinigung.
Zu 2.: Nach dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 (§ 2643, M 61) wurden die ersten Erhebungsbögen am 02.05.2018 versendet. Insgesamt werden ca. 85.000 Grundstücke erhoben. Es ist geplant, den Versand der Erhebungsbögen im November 2018 abgeschlossen zu haben. Bei vielen Flurstücken hat sich gezeigt, dass die Luftbilder nicht als Unterstützung dienen. Die Aufnahmen sind häufig nicht geeignet (z. B. Bäume verdecken die Liegenschaft, Verschattungen, etc.), um eine sinnvolle Unterstützung für den Bürger darzustellen. Bei den wenigen Anfragen zu Luftbildern verweisen wir gerne auf den Service des Stadtvermessungsamtes, über den Luftbilder zur Verfügung gestellt werden. http://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan zu 3.: Am 04.06.2018 hat die SEF eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Einladungen wurden u.a. an die großen Wohnungsbaugesellschaften, die IHK, den Verein Haus und Grund, die Handwerkskammer und die Mietervereine versandt. Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gibt es ein Beratungsbüro im Gebäude der Stadtkämmerei, Paulsplatz 9. Es handelt sich um eine Maßnahme, die stadtweit wirkt, daher ist nicht vorgesehen alle 16 Ortsbeiräte zu besuchen.
Zu 4.: Ja; Flächen, die eine Versickerung von Niederschlagswasser teilweise zulassen, gehen mit einem Faktor von 0,5 in die Berechnung der Gebühr ein. Auch Zisternen und Versickerungsanlagen führen zu Gebührenreduktionen.
Zu 5.: Ja; für den Herbst 2018 ist die Beschlussfassung der Satzungsänderung vorgesehen. Wie bisher auch, wird die SEF die Gebührenerhebung vornehmen. Die Niederschlagswassergebühr wird ab dem 01.01.2019 gemeinsam auf einem Abgabenbescheid mit der Schmutzwassergebühr erhoben. Mit der Umstellung ist keine Erhöhung des Gebührenaufkommens verbunden. Für einzelne Gebührenzahlende kann es allerdings zu Be- oder Entlastungen kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2018OFOF 154/15Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine NiederschlagswassergebührOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2018OAOA 269Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine NiederschlagswassergebührAnregung
- 21. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1854Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine NiederschlagswassergebührStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab