Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat bzw. der Eigenbetrieb der Stadtentwässerung in Erwägung ziehen, die bisherige Abwassergebühr sowohl nach Aufwand, Inanspruchnahme und Umfang zu splitten und durch eine Schutzwassergebühr nach bisherigen Bemessungsmaßstab Frischwasserverbrauch nach cbm und der Einführung einer Niederschlagswassergebühr nach qm versiegelter und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen zu ersetzen. Diese sollte bereits zum kommenden Jahr 2019 eingeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob bereits der prozentuale Anteil in Frankfurt am Main der Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung einerseits und für die Regenwasserbeseitigung andererseits ermittelt wurde, und falls ja, wie hoch der jeweilige Anteil ist. - bis wann die Eigentümer versiegelter Flächen, die in das städtische Kanalnetz Regenwasser einleiten, ihre Angaben im Rahmen von Selbsterklärungen hierzu machen müssen und ist ergänzend vorgesehen werden, zur Unterstützung auch aktuelle Luftbilder von der Stadt heranzuziehen. - ob im Vorfeld im Zuge der Satzungsänderung hinsichtlich des neuen Gebührenmaßstabes Informationen in den Sitzungen der Ortsbeiräte, an die IHK, Verband der Grundstückseigentümer, Mieterbund vorgesehen sind? - bei der beabsichtigten Niederschlagswassergebühr auch Anreize zur Verringerung der gebührenrelevanten Flächen vorgesehen sind (z.B. Zisterne, Regentonnen, bauliche Entsiegelungsmaßnahmen oder Einbau wasserdurchlässiger Materialien)? - ob der in der Presse genannte Zeithorizont 2019 überhaupt noch realistisch ist (wegen Erfassung versiegelter Flächen, Satzungsänderung, Erörterung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien) und wer dann die Eigentümerrelevante Niederschlagswassergebühr für die Stadtentwässerung anfordern wird (Steueramt analog zur jährlichen Grundsteuer)? Begründung: Die beabsichtigte Einführung der getrennten Abwassergebühr wird in der Gesamtschau zu Entlastungen für einige Grundstückeigentümer führen, jedoch auch im Umkehrschluss zu Mehrbelastungen für besonders die Eigentümer von Grundstücke mit großen versiegelten Flächen sein. Grundsätzlich kann der Trennung der bisherigen alleinigen Abwassergebühr in zwei Teile zugestimmt werden. Für die Einführung der Niederschlagswassergebühr bedarf es aber weitreichender Informationen an die betroffenen Bürger/innen.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2018, OF 154/15
Betreff: Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus der Presse war zu entnehmen, dass der Magistrat bzw. der Eigenbetrieb der Stadtentwässerung in Erwägung ziehen, die bisherige Abwassergebühr sowohl nach Aufwand, Inanspruchnahme und Umfang zu splitten und durch eine Schutzwassergebühr nach bisherigen Bemessungsmaßstab Frischwasserverbrauch nach cbm und der Einführung einer Niederschlagswassergebühr nach qm versiegelter und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen zu ersetzen. Diese sollte bereits zum kommenden Jahr 2019 eingeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob bereits der prozentuale Anteil in Frankfurt am Main der Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung einerseits und für die Regenwasserbeseitigung andererseits ermittelt wurde, und falls ja, wie hoch der jeweilige Anteil ist. - bis wann die Eigentümer versiegelter Flächen, die in das städtische Kanalnetz Regenwasser einleiten, ihre Angaben im Rahmen von Selbsterklärungen hierzu machen müssen und ist ergänzend vorgesehen werden, zur Unterstützung auch aktuelle Luftbilder von der Stadt heranzuziehen. - ob im Vorfeld im Zuge der Satzungsänderung hinsichtlich des neuen Gebührenmaßstabes Informationen in den Sitzungen der Ortsbeiräte, an die IHK, Verband der Grundstückseigentümer, Mieterbund vorgesehen sind? - bei der beabsichtigten Niederschlagswassergebühr auch Anreize zur Verringerung der gebührenrelevanten Flächen vorgesehen sind (z.B. Zisterne, Regentonnen, bauliche Entsiegelungsmaßnahmen oder Einbau wasserdurchlässiger Materialien)? - ob der in der Presse genannte Zeithorizont 2019 überhaupt noch realistisch ist (wegen Erfassung versiegelter Flächen, Satzungsänderung, Erörterung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien) und wer dann die Eigentümerrelevante Niederschlagswassergebühr für die Stadtentwässerung anfordern wird (Steueramt analog zur jährlichen Grundsteuer)?
Begründung: Die beabsichtigte Einführung der getrennten Abwassergebühr wird in der Gesamtschau zu Entlastungen für einige Grundstückeigentümer führen, jedoch auch im Umkehrschluss zu Mehrbelastungen für besonders die Eigentümer von Grundstücke mit großen versiegelten Flächen sein. Grundsätzlich kann der Trennung der bisherigen alleinigen Abwassergebühr in zwei Teile zugestimmt werden. Für die Einführung der Niederschlagswassergebühr bedarf es aber weitreichender Informationen an die betroffenen Bürger/innen.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2018Sie sind hierOFOF 154/15Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine NiederschlagswassergebührOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2018OAOA 269Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine NiederschlagswassergebührAnregung
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1854Geplante Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine NiederschlagswassergebührStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme