Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers
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Zusammenfassung
Die Sanierung des Geländes und Parkplatzes des 18. Polizeireviers in Bergen-Enkheim ist notwendig, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Parkplatzsituation für Einsatzfahrzeuge zu verbessern. Die Herausforderungen durch den Baumbestand und die topografischen Gegebenheiten erfordern eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Vorgaben.
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Florianweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
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- Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg28.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Florianweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
18. Polizeireviers
Es besteht die Notwendigkeit für eine umfassende Sanierung der Hoffläche inklusive der Grundleitungen in der städtischen Liegenschaft Florianweg 8 in Bergen-Enkheim.
Auf der gesamten Hoffläche herrschen ungünstige topografische Bedingungen, die eine Barrierefreiheit aktuell ausschließen. Zusätzlich stellt der Baumbestand mit seiner starken Durchwurzelung eine äußerst schwierige Ausgangslage für jegliche Sanierungsplanung dar. Der Magistrat hat umfassende Voruntersuchungen auf dem Grundstück durchführen lassen.
Zwischenzeitlich wurde ein Landschaftsarchitekt beauftragt. Mit verantwortlichen Stellen beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main und dem 18. Polizeirevier wurden mehrere Entwürfe ausgearbeitet. Auf den sich auf der westlichen Seite des Gebäudes befindlichen Parkplatzflächen für Einsatzfahrzeuge einschließlich der Ein- und Ausfahrt können die zukünftigen Bedarfe der Polizei planungstechnisch abgebildet und umgesetzt werden. Hierzu gehört die Errichtung neuer barrierefreier Parkplätze mit Ladesäulen und eine neue Außenbeleuchtung.
Die sich auf der Südseite des Gebäudes befindliche Fläche mit schützenswertem Baumbestand stellt dagegen alle Planungsbeteiligten derzeit vor größere planerische Herausforderungen. Unter Beachtung von artenschutzrechtlichen Vorgaben, die den schutzwürdigen Baumbestand betreffen und einen minimalen Eingriff in den Wurzelbereich zulassen, können die barrierefreien Parkplätze zwischen den Bäumen nicht errichtet werden. Die Hindernisse und Unebenheiten durch Wurzelhebungen wären mit einem neuen Belag egalisiert, die Begrenzung des Gefälles auf das erforderliche Maß könnte leider nicht erreicht werden. Die Planenden überarbeiten aktuell die letzte Entwurfsvariante. Parallel wird an einer Interimslösung für die südliche Parkplatzfläche mit starkem Gefälle gearbeitet.
In allen Belangen steht die Stadt mit dem Polizeirevier ununterbrochen im regen Austausch und informiert regelmäßig über die Projektfortschritte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2015OFOF 295/16Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015OMOM 3960Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersDirektanregung
- 11. Mai 2015STST 685Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersStellungnahme
- 3. Dezember 2019VV 1514Gelder aus dem Digitalpackt Schule für die Bergen-Enkheimer SchulenAnfrage
- 26. Mai 2020VV 1622Hortplätze in Bergen-EnkheimAnfrage
- 11. November 2021OFOF 69/16Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
- 30. November 2021VV 245Hortplätze in Bergen-EnkheimAnfrage
- 30. November 2021VV 244Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersAnfrage
- 21. Juni 2022OFOF 127/16Unerledigte DrucksachenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Juli 2022OMOM 2492Unerledigte DrucksachenDirektanregung
- 26. April 2024STST 808Unerledigte DrucksachenStellungnahme
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 505 WochenSTST 1841Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab