Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685
Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Der Magistrat prüft die Sanierungsnotwendigkeit des Parkplatzes und erstellt eine Kostenschätzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2015OFOF 295/16Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015OMOM 3960Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersDirektanregung
- 11. Mai 2015Sie sind hierSTST 685Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersStellungnahme
- 3. Dezember 2019VV 1514Gelder aus dem Digitalpackt Schule für die Bergen-Enkheimer SchulenAnfrage
- 11. November 2021OFOF 69/16Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
- 30. November 2021VV 244Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersAnfrage
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 505 WochenSTST 1841Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. PolizeireviersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab