Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende frei halten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Gehweg in der Cordierstraße für Fußgänger freizuhalten, lehnt jedoch die Installation von Stahlabweiser ab. Stattdessen wird ein gemeinsamer Ortstermin angeboten, um kritische Punkte zu identifizieren und abzusichern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Bereich, in dem geparkt werden darf, ist in der Cordierstraße bereits klar durch unterschiedliche Pflasterung abgegrenzt. Der Magistrat lehnt es ab, auf einer Länge von rund 300 Metern durchgehend Stahlabweiser anzubringen. Allerdings könnten bei einem gemeinsamen Ortstermin gerne besonders neuralgische Punkte ausfindig gemacht und dann zusätzlich abgesichert werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat, sich für eine Terminvereinbarung an den Baubezirk West des Amts für Straßenbau und Erschließung zu wenden (Mail: bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2023OFOF 953/1Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende freihaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023OFOF 1025/1Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende freihaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023OMOM 4588Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende frei haltenDirektanregung
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 183Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab