Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende frei halten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegseite der Cordierstraße abpollern zu lassen, um sicherzustellen, dass der Gehweg für Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, dauerhaft nutzbar bleibt. Dies ist notwendig, da parkende Fahrzeuge den Gehweg stark einschränken.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die in Fahrtrichtung linke Gehwegseite der Cordierstraße so abpollern zu lassen, dass der Gehweg dauerhaft von parkenden Pkws frei gehalten wird.
Begründung
Auf der linken Fahrbahnseite der Cordierstraße ist Schrägparken markiert. Die dort parkenden Pkws ragen teilweise jedoch so weit in den Gehweg hinein, dass dieser kaum bis gar nicht nutzbar ist. Der Gehweg soll jedoch insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen zuverlässig frei gehalten werden und nutzbar sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2023OFOF 953/1Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende freihaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023OFOF 1025/1Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende freihaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4588Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende frei haltenDirektanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 183Gehweg Cordierstraße für zu Fuß Gehende frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats