Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Wiedereinrichtung eines Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf unzureichender Beleuchtung, die nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, und der Regelung, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen nicht notwendig sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ziegelhüttenweg — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
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- Radverkehrsführung im Ziegelhüttenweg ab Hausnummer 8 überprüfen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") geschieht nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).
Zur erforderlichen Ausstattung gehört nach 3.4 R-FGÜ eine ortsfeste Beleuchtung nach DIN 5044 "Ortsfeste Verkehrsbeleuchtung" und DIN 67523 "Beleuchtung von Fußgängerüberwegen mit Zusatzbeleuchtung". Wird ein unzureichend beleuchteter Fußgängerüberweg eingerichtet, erhöht er nicht die Verkehrssicherheit, sondern spiegelt zu Fuß Gehenden falsche Sicherheit vor.
Da im Rahmen der Bearbeitung der OM 6857 vom 30.10.2020 festgestellt wurde, dass die Beleuchtung des Fußgängerüberweges nicht den Vorgaben der R-FGÜ entspricht, wurde der Fußgängerüberweg entfernt. Eine Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung kommt nicht in Betracht, da Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen, wie vorliegend, regelmäßig entbehrlich sind (2.1 Absatz 3 R-FGÜ) und kein Grund vorliegt, von dieser Regelung abzuweichen. Auf die Stellungnahme des Magistrats ST 473 vom 22.02.2021 wird vollumfänglich verwiesen.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2024OFOF 1132/5Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35aOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2024OMOM 5612Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35aDirektanregung
- 21. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1804Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab