Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt die Wiedereinrichtung eines Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Der ursprüngliche Zebrastreifen wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen entfernt, obwohl ein Bedarf aufgrund des hohen Fußgängerverkehrs besteht.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ziegelhüttenweg — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Ersatz eines Baumes im Ziegelhüttenweg13.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Radverkehrsführung im Ziegelhüttenweg ab Hausnummer 8 überprüfen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten.
Begründung
An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufkiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2024Sie sind hierOFOF 1132/5Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35aOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2024OMOM 5612Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35aDirektanregung
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1804Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme